Wohnungssuche im Frühling: Mietpreisbremse clever nutzen
Die Mietpreisbremse gilt auch bei der Wohnungssuche im Frühling. Prüfen Sie bereits vor Vertragsunterzeichnung, ob die angebotene Miete die zulässige Obergrenze von 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete überschreitet. So sparen Sie sich Jahre überhöhter Mietzahlungen.
Der Frühling ist traditionell die heißeste Phase der Wohnungssuche in Berlin. Während sich Tausende um begehrte Wohnungen drängen, nutzen viele Vermieter die angespannte Lage aus und verlangen Mieten weit über dem gesetzlich Erlaubten. Dabei schützt Sie die Mietpreisbremse nach §556d BGB auch schon vor Vertragsabschluss.
SO FUNKTIONIERT DIE MIETPREISBREMSE BEI DER WOHNUNGSSUCHE
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese finden Sie im Berliner Mietspiegel. Ein Beispiel: Liegt die Vergleichsmiete bei 10 Euro pro Quadratmeter, darf der Vermieter höchstens 11 Euro verlangen.
Verlangen Sie bei jeder Wohnungsbesichtigung die Höhe der Vormiete. Vermieter müssen diese Information auf Nachfrage herausgeben.
Bereits bei der Besichtigung können Sie prüfen, ob die geforderte Miete legal ist. Schlagen Sie den Berliner Mietspiegel auf oder nutzen Sie Online-Rechner. Liegt die angebotene Miete deutlich über der Obergrenze, sollten Sie skeptisch werden.
DIESE AUSNAHMEN SOLLTEN SIE KENNEN
Nicht alle Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse. Neubauten mit Erstbezug ab Oktober 2014 sind komplett befreit. Auch nach umfassender Modernisierung kann die Bremse ausgehebelt sein. Vermieter müssen diese Ausnahmen aber unaufgefordert mitteilen und belegen können.
Vorsicht bei möblierten Wohnungen: Hier versuchen Vermieter oft, über überteuerte Möblierungszuschläge die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Zuschlag von mehr als 10% der Grundmiete ist meist überzogen.
VERHANDLUNGSTIPPS FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE
Sprechen Sie Mietpreisbremse-Verstöße direkt an. Viele Vermieter sind sich nicht bewusst, dass sie illegal hohe Mieten verlangen. Zeigen Sie die Berechnung nach dem Mietspiegel vor und schlagen Sie eine angemessene Miete vor.
Berechnen Sie die zulässige Höchstmiete anhand des Mietspiegels, bevor Sie zur Besichtigung gehen.
Fragen Sie den Vermieter nach der Höhe der letzten Miete. Diese Information steht Ihnen zu.
Lassen Sie sich Neubau-Status oder Modernisierungen schriftlich belegen.
Dokumentieren Sie alle Gespräche über die Miethöhe. Falls Sie später ein Rügeschreiben verfassen müssen, helfen diese Unterlagen bei der Beweisführung.
NACH VERTRAGSABSCHLUSS IST NICHT ALLES VERLOREN
Selbst wenn Sie einen überteuerten Vertrag unterschrieben haben, können Sie die Miete noch senken. Das Rügerecht nach §556g BGB gilt auch bei bewusst überhöhten Vertragsabschlüssen. Sie haben 30 Monate Zeit, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.
WAS KOSTET SIE EIN MIETPREISBREMSE-VERSTOSS?
Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung mit 2 Euro Überteuerung pro Quadratmeter zahlen Sie 160 Euro monatlich zu viel. Das sind fast 2.000 Euro im Jahr und über 5.000 Euro in 30 Monaten. Geld, das Ihnen rechtmäßig zusteht.
Besonders ärgerlich: Viele Mieter zahlen jahrelang überhöhte Mieten, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig – die Mietpreisbremse schützt Mieter vor Wucher.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR WOHNUNGSSUCHE MIT MIETPREISBREMSE
VERWANDTE FRAGEN
Was tun, wenn die neue Wohnung zu teuer ist?
Auch nach Vertragsunterzeichnung können Sie überhöhte Mieten rügen. Die Mietpreisbremse schützt Sie vor Wucher – nutzen Sie Ihre Rechte konsequent. Mehr erfahren →
Umzug geplant – kann ich Geld zurückfordern?
Selbst wenn Sie bald ausziehen, lohnt sich die Rückforderung überhöhter Mieten. Sie haben Anspruch auf bis zu 30 Monate Erstattung. Jetzt prüfen →
Wie berechne ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Mit dem Berliner Mietspiegel und der 110%-Regel können Sie schnell prüfen, ob Ihre Miete legal ist. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. Anleitung lesen →