Mieterhöhung kurz nach Einzug — das ist fast immer unzulässig
Du bist gerade eingezogen, die Kartons stehen noch herum — und schon flattert eine Mieterhöhung ins Haus. Nach nur drei, sechs oder neun Monaten soll die Miete steigen. Das fühlt sich nicht nur unfair an, es ist in den allermeisten Fällen auch rechtlich unzulässig.
Viele Vermieter nutzen die Unwissenheit neuer Mieter aus und hoffen, dass diese die Erhöhung widerspruchslos hinnehmen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Eine Mieterhöhung nach Einzug ist an strenge Regeln gebunden — und diese werden häufig missachtet.
Nach §558 Abs. 1 BGB darf die Miete frühestens 12 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der letzten Mieterhöhung erhöht werden. Frühere Erhöhungen sind unwirksam.
WAS ERLAUBT IST — UND WAS NICHT
Das Gesetz ist hier glasklar: §558 BGB verlangt eine Wartezeit von mindestens 12 Monaten zwischen Mieterhöhungen. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag des Mietverhältnisses zu laufen — nicht etwa mit dem Einzugstermin oder der ersten Mietzahlung.
Eine Mieterhöhung neue Wohnung ist also erst nach einem vollen Jahr möglich. Kommt sie früher, ist sie automatisch unwirksam — egal, wie gut sie begründet ist oder ob der Vermieter auf den Berliner Mietspiegel verweist.
Zusätzlich greift bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse nach §556d BGB. Das bedeutet: Selbst nach 12 Monaten darf die Miete nur um maximal 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen — und das auch nur, wenn sie vorher darunter lag.
WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET
Wenn dein Vermieter eine Mieterhöhung unzulässig verlangt, musst du sie nicht akzeptieren. Du kannst der Erhöhung widersprechen und weiter die bisherige Miete zahlen. Der Vermieter kann dich dafür nicht kündigen oder unter Druck setzen.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus Friedrichshain: Du ziehst im Januar in eine 70m² Wohnung für 1.200€ ein. Im Juni verlangt der Vermieter eine Erhöhung auf 1.350€. Diese Erhöhung ist automatisch unwirksam, weil sie vor Ablauf der 12-Monats-Frist kommt.
Hast du die erhöhte Miete bereits gezahlt, kannst du das Geld zurückfordern. Bei unserem Beispiel wären das 150€ pro Monat — bei sechs Monaten also 900€, die dir zustehen.
SCHRITT FÜR SCHRITT: SO WEHRST DU DICH
Kontrolliere das Datum deines Mietvertrags und das Datum der Mieterhöhung. Liegen weniger als 12 Monate dazwischen, ist die Erhöhung unwirksam.
Widersprich der Mieterhöhung schriftlich und weise auf die fehlende 12-Monats-Frist hin. Ein einfacher Brief reicht — du musst keine Begründung liefern.
Zahle nur deine ursprüngliche Miete weiter. Du bist nicht verpflichtet, die erhöhte Miete zu zahlen, solange sie unwirksam ist.
Falls du bereits die erhöhte Miete gezahlt hast, fordere das Geld zurück. Mila hilft dir dabei, alle Ansprüche durchzusetzen — auch rückwirkend.
WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT
HÄUFIGE FRAGEN ZUR MIETERHÖHUNG NACH EINZUG
Eine Mieterhöhung nach Einzug ist für viele Mieter ein Schock — muss aber nicht hingenommen werden. Das Gesetz schützt Mieter vor übereilten Erhöhungen und gibt klare Fristen vor. Wenn du unsicher bist, ob deine Mieterhöhung rechtens ist, lass sie prüfen. Oft stellt sich heraus, dass neue Wohnungen bereits zu teuer vermietet wurden — dann ist jede weitere Erhöhung erst recht problematisch.
Die wichtigste Regel: Lass dich nicht unter Druck setzen. Eine unwirksame Mieterhöhung bleibt unwirksam, egal wie oft der Vermieter nachfragt. Und das Geld, das du zu viel gezahlt hast, bekommst du zurück — mit professioneller Hilfe sogar ohne eigenes Risiko.