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Die Mietpreisbremse in Berlin — Alles was du als Mieter wissen musst

Die Mietpreisbremse Berlin ist seit 2015 dein wichtigstes Werkzeug gegen überhöhte Mieten. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete — und gilt noch bis 2028. Das Problem: Viele Vermieter ignorieren sie einfach, weil sie wissen, dass die meisten Mieter ihre Rechte nicht kennen.

Die Mietpreisbremse Berlin gilt im gesamten Stadtgebiet und wurde 2023 bis Ende 2028 verlängert. Sie schützt dich vor überhöhten Mieten — aber nur, wenn du aktiv wirst.

DIE BERLINER MIETENBEGRENZUNGSVERORDNUNG IM WORTLAUT

Die rechtliche Grundlage der Mietpreisbremse Berlin findest du in der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung, die auf §556d BGB basiert:

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum im Land Berlin, soweit die Miete oder Erhöhung der Miete nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs begrenzt ist.

§ 2 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
Als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 556d Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird das gesamte Gebiet des Landes Berlin bestimmt.

100%
des Berliner Stadtgebiets sind von der Mietpreisbremse erfasst

WAS DAS IM ALLTAG BEDEUTET

Die Mietpreisbremse Berlin 2024 funktioniert ganz konkret so: Wenn du eine Wohnung anmietest, darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese wird durch den Berliner Mietspiegel bestimmt.

Beispiel aus Friedrichshain: Eine 60m² Wohnung aus dem Jahr 1960 hat laut Mietspiegel eine Vergleichsmiete von 9,50€/m². Mit Mietpreisbremse darf der Vermieter maximal 10,45€/m² verlangen — also 627€ statt der oft geforderten 750€ oder mehr.

Die Mietpreisbremse Berlin Verordnung kennt aber Ausnahmen:

73%
der Berliner Mieter zahlen mehr als erlaubt

WICHTIGE BGH-URTEILE ZUR MIETPREISBREMSE

Der Bundesgerichtshof hat die Mietpreisbremse in mehreren Urteilen gestärkt:

BGH VIII ZR 271/18 (2019): Vermieter müssen bei Ausnahmen (Modernisierung, Neubau) unaufgefordert informieren. Tun sie das nicht, gilt die Mietpreisbremse automatisch.

BGH VIII ZR 31/21 (2022): Die Rüge der überhöhten Miete kann formlos erfolgen. Ein einfaches Schreiben reicht — du musst nicht alle Paragrafen zitieren.

Diese Urteile haben die Mietpreisbremse erheblich mieterfreundlicher gemacht. Vermieter können sich nicht mehr einfach rausreden.

SO GEHST DU GEGEN ÜBERHÖHTE MIETEN VOR

01
Mietspiegel prüfen

Ermittle die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung im Berliner Mietspiegel. Berücksichtige Baujahr, Lage und Ausstattung.

02
Überhöhung berechnen

Liegt deine Miete mehr als 10% über der Vergleichsmiete? Dann greift die Mietpreisbremse und du kannst eine Senkung fordern.

03
Rügeschreiben versenden

Du musst die überhöhte Miete schriftlich rügen. Erst dann ist der Vermieter verpflichtet, die Miete zu senken.

04
Rückzahlung fordern

Ab dem Zeitpunkt der Rüge muss der Vermieter die zu viel gezahlte Miete zurückerstatten — rückwirkend aber nicht.

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MYTHEN ÜBER DIE MIETPREISBREMSE

Was dein Vermieter sagt
Die Mietpreisbremse gilt nur für günstige Wohnungen
Was wirklich stimmt
Die Mietpreisbremse gilt für alle Wohnungen in Berlin — egal ob 500€ oder 2.000€ Miete. Entscheidend ist nur, ob die Miete mehr als 10% über dem Mietspiegel liegt.
Was dein Vermieter sagt
Bei [Modernisierung](/szenarien/modernisierung-als-vorwand) gilt die Mietpreisbremse nicht
Was wirklich stimmt
Das stimmt nur bei umfassender Modernisierung. Normale Modernisierungen heben die Mietpreisbremse nicht auf — der Vermieter muss das explizit nachweisen.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR MIETPREISBREMSE BERLIN

Die Mietpreisbremse Berlin ist ein starkes Instrument — aber nur, wenn du es auch nutzt. Viele Vermieter spekulieren darauf, dass Mieter ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, sie durchzusetzen. Lass das nicht zu.