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Neue Wohnung zu teuer? So greift die Mietpreisbremse

Du hast endlich eine neue Wohnung gefunden, den Mietvertrag unterschrieben und bist eingezogen. Doch dann kommt das böse Erwachen: Die Miete frisst einen riesigen Teil deines Einkommens auf, und du fragst dich, ob das überhaupt rechtens ist. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist eine neue Wohnung zu teuer — und du kannst etwas dagegen tun.

In Berlin greift die Mietpreisbremse bei fast jeder Neuvermietung. Das bedeutet: Auch wenn du bereits eingezogen bist und den Mietvertrag unterschrieben hast, kannst du deine Miete senken nach Einzug. Viele Vermieter nutzen die Unwissenheit von Mietern aus und verlangen deutlich mehr, als gesetzlich erlaubt ist.

Die Mietpreisbremse gilt in Berlin für alle Wohnungen, die nach dem 1. Juni 2015 neu vermietet wurden. Sie begrenzt die Miete auf maximal 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Berliner Mietspiegel.

WAS ERLAUBT IST — DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE

Die Mietpreisbremse neue Wohnung ist in §556d BGB klar geregelt. Bei einer Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Das gilt auch dann, wenn die Vormiete bereits höher lag.

Der Berliner Mietspiegel definiert dabei, was als ortsübliche Vergleichsmiete gilt. Entscheidend sind Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr deiner Wohnung. Nur in wenigen Ausnahmefällen darf die Miete höher liegen — etwa bei umfassenden Modernisierungen in den letzten drei Jahren oder bei Erstbezug nach 2014.

Das Gesetz ist eindeutig: Vermieter müssen sich an diese Grenze halten, auch wenn der Wohnungsmarkt angespannt ist. Miete zu hoch erste Wohnung ist kein Schicksal, sondern ein Rechtsverstoß, den du korrigieren lassen kannst.

73%
aller Berliner Neuvermietungen verstoßen gegen die Mietpreisbremse

WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET

Konkret heißt das: Wenn deine Miete die erlaubte Höchstgrenze überschreitet, kannst du die Überzahlung zurückfordern und die Miete dauerhaft senken lassen. Das funktioniert auch rückwirkend — bis zu 2,5 Jahre nach Mietbeginn.

Ein Beispiel: Du zahlst 1.200 Euro Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung in Mitte. Laut Mietspiegel liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 950 Euro. Die erlaubte Höchstmiete wäre also 1.045 Euro (950 Euro + 10%). Du zahlst 155 Euro zu viel — jeden Monat.

Bei einer Wohndauer von zwei Jahren hättest du bereits 3.720 Euro zu viel gezahlt. Diese Summe kannst du zurückfordern. Zusätzlich sinkt deine monatliche Belastung dauerhaft um 155 Euro.

2.5
Jahre rückwirkend kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern

SCHRITT FÜR SCHRITT — SO GEHST DU VOR

01
Miete prüfen lassen

Lass deine Miete von Experten prüfen. Mila analysiert kostenlos, ob deine Miete die Mietpreisbremse verletzt und wie viel du sparen kannst.

02
Rüge versenden

Falls deine Miete zu hoch ist, versendet Mila ein rechtssicheres Rügeschreiben nach §556g BGB an deinen Vermieter. Dieses Schreiben ist der Schlüssel für die Mietsenkung.

03
Miete senken lassen

Ab dem übernächsten Monat nach der Rüge muss dein Vermieter die Miete auf das erlaubte Maß senken. Weigert er sich, übernimmt Mila den rechtlichen Weg.

04
Rückzahlung durchsetzen

Parallel fordert Mila die zu viel gezahlte Miete der vergangenen Jahre zurück. Diese Summe kann schnell mehrere tausend Euro betragen.

Das Beste daran: Du musst dich um nichts kümmern. Mila übernimmt den gesamten Prozess, trägt das Kostenrisiko und teilt den Erfolg fair mit dir. Nur wenn du wirklich sparst, verdient Mila mit.

Miete zu hoch? Jetzt kostenlos prüfen lassen
Mila prüft in 2 Minuten, ob deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt — völlig unverbindlich und kostenlos.
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WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT

Was dein Vermieter sagt
Die Mietpreisbremse gilt nicht, weil der Vormieter schon so viel gezahlt hat
Was wirklich stimmt
Falsch. Die Mietpreisbremse gilt unabhängig von der Vormiete. Entscheidend ist allein die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel.
Was dein Vermieter sagt
Modernisierungen rechtfertigen jede Mieterhöhung
Was wirklich stimmt
Nur Modernisierungen der letzten drei Jahre können die Mietpreisbremse aushebeln — und auch nur, wenn sie bestimmte energetische oder wohnwertverbessernde Kriterien erfüllen.
Was dein Vermieter sagt
Du hast den Mietvertrag unterschrieben, also ist die Miete rechtens
Was wirklich stimmt
Ein Mietvertrag macht eine zu hohe Miete nicht legal. Die Mietpreisbremse ist zwingendes Recht und kann nicht wegvertraglich werden.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR MIETPREISBREMSE BEI NEUVERMIETUNG

BESONDERS BETROFFEN: BELIEBTE BERLINER KIEZE

In begehrten Stadtteilen wie Prenzlauer Berg oder Mitte verstoßen besonders viele Vermieter gegen die Mietpreisbremse. Die hohe Nachfrage verleitet dazu, weit über die erlaubten Grenzen zu gehen. Gerade hier lohnt sich eine Prüfung besonders.

Die Mietpreisbremse ist dein Schutzschild gegen Mietwucher. Sie sorgt dafür, dass Wohnen in Berlin bezahlbar bleibt — aber nur, wenn Mieter ihre Rechte auch durchsetzen. Mit Mila wird aus deiner zu teuren Wohnung eine faire Miete, die du dir leisten kannst.