Möblierte Wohnung gemietet — und die Miete ist trotzdem zu hoch?
Du hast eine möblierte Wohnung in Berlin gemietet und zahlst deutlich mehr als die ortsübliche Miete? Viele Vermieter nutzen die Möblierung als Vorwand, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das ist ein teurer Irrtum — für dich. Denn auch bei möblierten Wohnungen greift die Mietpreisbremse, nur eben anders als gedacht.
Die gute Nachricht: Du kannst oft mehrere hundert Euro im Monat sparen, wenn du deine Miete richtig prüfen lässt. Der Möblierungszuschlag rechtfertigt längst nicht jede Mieterhöhung.
WAS BEI MÖBLIERTEN WOHNUNGEN ERLAUBT IST
Die Mietpreisbremse möbliert funktioniert nach einem klaren Prinzip: §556d BGB gilt auch hier — aber nur für die Grundmiete ohne Möbel. Der Vermieter darf einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen, aber nicht die gesamte Mietpreisbremse aushebeln.
Rechtslage: Auch möblierte Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse. Der Möblierungszuschlag muss angemessen sein und darf nicht dazu dienen, die ortsübliche Vergleichsmiete zu umgehen (BGH VIII ZR 44/20).
Der Bundesgerichtshof hat 2021 klargestellt: Ein Möblierungszuschlag rechtfertigt keine beliebig hohe Miete. Die Grundmiete (ohne Möbel) darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Darauf kommt dann der Möblierungszuschlag — aber der muss verhältnismäßig sein.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine unmöblierte Wohnung in Mitte laut Berliner Mietspiegel 12 Euro pro Quadratmeter kostet, darf die Grundmiete höchstens 13,20 Euro betragen. Für eine Standardmöblierung sind dann weitere 1-3 Euro pro Quadratmeter realistisch.
WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET
Viele Vermieter berechnen völlig überzogene Möblierungszuschläge — oft 5-8 Euro pro Quadratmeter zusätzlich. Das ist in den meisten Fällen rechtswidrig und du kannst eine Mietminderung durchsetzen.
Rechenbeispiel für eine 60 qm Wohnung in Charlottenburg:
- Ortsübliche Vergleichsmiete: 11,50 €/qm = 690 €
- Erlaubte Grundmiete (+ 10%): 759 €
- Angemessener Möblierungszuschlag: 120-180 €
- Zulässige Gesamtmiete: 879-939 €
Zahlst du 1.200 Euro oder mehr, sind das mindestens 261 Euro zu viel — jeden Monat. Über ein Jahr sind das über 3.100 Euro, die du zu viel zahlst.
SCHRITT FÜR SCHRITT: SO PRÜFST DU DEINE MÖBLIERTE MIETE
Prüfe, ob der Möblierungszuschlag separat ausgewiesen ist. Steht nur eine Gesamtmiete da, ist das bereits ein Warnsignal. Der Vermieter muss klar zwischen Grundmiete und Möblierungszuschlag trennen.
Ziehe den Möblierungszuschlag von der Gesamtmiete ab. Diese Grundmiete darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nutze den aktuellen Berliner Mietspiegel für den Vergleich.
Dokumentiere alle vorhandenen Möbel mit Fotos. Ein realistischer Zuschlag liegt bei 1-3 Euro pro Quadratmeter für eine Standardausstattung. Luxusmöbel rechtfertigen höhere Zuschläge, aber nicht unbegrenzt.
Bei überhöhter Miete kannst du eine Mietminderung fordern. Mila übernimmt diesen Prozess komplett — von der Prüfung bis zur Durchsetzung. Du trägst kein Risiko und zahlst nur bei Erfolg.
WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT
Die Realität ist: Vermieter nutzen die Möblierung oft als Vorwand für völlig überzogene Mieten. Das BGH-Urteil von 2021 hat aber klargestellt, dass auch möbliert mieten Berlin nicht bedeutet, auf den Schutz der Mietpreisbremse zu verzichten.
HÄUFIGE FRAGEN ZU MÖBLIERTEN WOHNUNGEN
Die wichtigste Erkenntnis: Eine möblierte Wohnung ist kein Freifahrtschein für überhöhte Mieten. Die Mietpreisbremse greift auch hier — du musst nur wissen, wie sie funktioniert. Und genau dabei hilft dir Mila: mit rechtlicher Expertise, ohne Risiko und mit fairem Erfolgshonorar.
Egal ob du in einer WG in Prenzlauer Berg wohnst oder ein möbliertes Apartment in Mitte gemietet hast — deine Rechte sind dieselben. Lass deine Miete prüfen und hol dir zurück, was dir zusteht.