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Möblierte Wohnung gemietet — und die Miete ist trotzdem zu hoch?

Du hast eine möblierte Wohnung in Berlin gemietet und zahlst deutlich mehr als die ortsübliche Miete? Viele Vermieter nutzen die Möblierung als Vorwand, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das ist ein teurer Irrtum — für dich. Denn auch bei möblierten Wohnungen greift die Mietpreisbremse, nur eben anders als gedacht.

Die gute Nachricht: Du kannst oft mehrere hundert Euro im Monat sparen, wenn du deine Miete richtig prüfen lässt. Der Möblierungszuschlag rechtfertigt längst nicht jede Mieterhöhung.

73%
der möblierten Wohnungen in Berlin haben überhöhte Mieten

WAS BEI MÖBLIERTEN WOHNUNGEN ERLAUBT IST

Die Mietpreisbremse möbliert funktioniert nach einem klaren Prinzip: §556d BGB gilt auch hier — aber nur für die Grundmiete ohne Möbel. Der Vermieter darf einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen, aber nicht die gesamte Mietpreisbremse aushebeln.

Rechtslage: Auch möblierte Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse. Der Möblierungszuschlag muss angemessen sein und darf nicht dazu dienen, die ortsübliche Vergleichsmiete zu umgehen (BGH VIII ZR 44/20).

Der Bundesgerichtshof hat 2021 klargestellt: Ein Möblierungszuschlag rechtfertigt keine beliebig hohe Miete. Die Grundmiete (ohne Möbel) darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Darauf kommt dann der Möblierungszuschlag — aber der muss verhältnismäßig sein.

In der Praxis bedeutet das: Wenn eine unmöblierte Wohnung in Mitte laut Berliner Mietspiegel 12 Euro pro Quadratmeter kostet, darf die Grundmiete höchstens 13,20 Euro betragen. Für eine Standardmöblierung sind dann weitere 1-3 Euro pro Quadratmeter realistisch.

WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET

Viele Vermieter berechnen völlig überzogene Möblierungszuschläge — oft 5-8 Euro pro Quadratmeter zusätzlich. Das ist in den meisten Fällen rechtswidrig und du kannst eine Mietminderung durchsetzen.

Rechenbeispiel für eine 60 qm Wohnung in Charlottenburg:

Zahlst du 1.200 Euro oder mehr, sind das mindestens 261 Euro zu viel — jeden Monat. Über ein Jahr sind das über 3.100 Euro, die du zu viel zahlst.

€3.100
durchschnittliche jährliche Ersparnis bei überteuerten möblierten Wohnungen

SCHRITT FÜR SCHRITT: SO PRÜFST DU DEINE MÖBLIERTE MIETE

01
Mietvertrag analysieren

Prüfe, ob der Möblierungszuschlag separat ausgewiesen ist. Steht nur eine Gesamtmiete da, ist das bereits ein Warnsignal. Der Vermieter muss klar zwischen Grundmiete und Möblierungszuschlag trennen.

02
Grundmiete mit Mietspiegel vergleichen

Ziehe den Möblierungszuschlag von der Gesamtmiete ab. Diese Grundmiete darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nutze den aktuellen Berliner Mietspiegel für den Vergleich.

03
Möblierungszuschlag bewerten

Dokumentiere alle vorhandenen Möbel mit Fotos. Ein realistischer Zuschlag liegt bei 1-3 Euro pro Quadratmeter für eine Standardausstattung. Luxusmöbel rechtfertigen höhere Zuschläge, aber nicht unbegrenzt.

04
Rechtliche Schritte einleiten

Bei überhöhter Miete kannst du eine Mietminderung fordern. Mila übernimmt diesen Prozess komplett — von der Prüfung bis zur Durchsetzung. Du trägst kein Risiko und zahlst nur bei Erfolg.

WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT

Was dein Vermieter sagt
Möblierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen
Was wirklich stimmt
Falsch. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Nur der Möblierungszuschlag kommt zusätzlich zur regulären Miete hinzu.
Was dein Vermieter sagt
Der Möblierungszuschlag kann beliebig hoch sein
Was wirklich stimmt
Nein. Der Zuschlag muss angemessen sein und darf nicht dazu dienen, die Mietpreisbremse zu umgehen. Überzogene Zuschläge sind rechtswidrig.
Was dein Vermieter sagt
Bei möblierten Wohnungen muss ich keine Rüge schreiben
Was wirklich stimmt
Doch. Auch bei möblierten Wohnungen musst du eine Rüge schreiben, um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Die Rügepflicht aus [§556g BGB](/recht/556g-bgb) gilt hier genauso.

Die Realität ist: Vermieter nutzen die Möblierung oft als Vorwand für völlig überzogene Mieten. Das BGH-Urteil von 2021 hat aber klargestellt, dass auch möbliert mieten Berlin nicht bedeutet, auf den Schutz der Mietpreisbremse zu verzichten.

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HÄUFIGE FRAGEN ZU MÖBLIERTEN WOHNUNGEN

Die wichtigste Erkenntnis: Eine möblierte Wohnung ist kein Freifahrtschein für überhöhte Mieten. Die Mietpreisbremse greift auch hier — du musst nur wissen, wie sie funktioniert. Und genau dabei hilft dir Mila: mit rechtlicher Expertise, ohne Risiko und mit fairem Erfolgshonorar.

Egal ob du in einer WG in Prenzlauer Berg wohnst oder ein möbliertes Apartment in Mitte gemietet hast — deine Rechte sind dieselben. Lass deine Miete prüfen und hol dir zurück, was dir zusteht.