MILAJetzt prüfen →

§556d BGB: Die Mietpreisbremse — Deine Miete darf maximal 10% über dem Mietspiegel liegen

Der §556d BGB ist das Herzstück der Mietpreisbremse und einer der wichtigsten Paragrafen für Berliner Mieter. Er begrenzt die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Berlin bedeutet das: Vermieter dürfen nicht einfach beliebige Mieten verlangen, sondern müssen sich an klare Grenzen halten.

Dieser Mietpreisbremse Paragraph schützt dich vor Mietwucher und sorgt dafür, dass Wohnen in der Hauptstadt bezahlbar bleibt. Trotzdem kennen viele Mieter ihre Rechte nicht — und zahlen deshalb Monat für Monat zu viel.

DER GESETZESTEXT IM WORTLAUT

§ 556d BGB Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

(1) In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Die Landesregierung wird ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet werden, und Wohnungen, bei denen die Miete in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses durch Modernisierungsmaßnahmen um mehr als ein Drittel gestiegen ist.

WAS DAS IM ALLTAG BEDEUTET

Die zulässige Miethöhe nach dem Mietpreisbremse Gesetz ist ganz einfach zu verstehen: Dein Vermieter darf maximal 10% mehr verlangen, als vergleichbare Wohnungen in deiner Gegend kosten. Diese ortsübliche Vergleichsmiete findest du im Berliner Mietspiegel.

Kernregel der Mietpreisbremse: Miete = Mietspiegel + maximal 10%. Alles darüber ist unzulässig und kann gesenkt werden.

Ein praktisches Beispiel: Wenn der Mietspiegel für deine 70m²-Wohnung in Prenzlauer Berg eine ortsübliche Vergleichsmiete von 12 Euro/m² ausweist, darf dein Vermieter maximal 13,20 Euro/m² verlangen (12 Euro + 10% = 13,20 Euro). Bei 70m² wären das 924 Euro Kaltmiete — nicht mehr.

65%
der Berliner Neuvermietungen verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Die Landesregierung muss per Verordnung festlegen, wo die Mietpreisbremse gilt. In Berlin ist das seit 2015 der Fall und wurde mehrfach verlängert. Die aktuelle Verordnung gilt bis 2025.

WICHTIGE AUSNAHMEN KENNEN

Nicht alle Wohnungen fallen unter §556d BGB. Das Mietpreisbremse Gesetz kennt zwei wichtige Ausnahmen:

Neubauten: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind komplett ausgenommen. Hier kann der Vermieter frei kalkulieren.

Umfassend modernisierte Wohnungen: Wenn die Miete durch Modernisierung in den letzten drei Jahren um mehr als ein Drittel gestiegen ist, greift die Bremse ebenfalls nicht.

BGH-RECHTSPRECHUNG ZUR MIETPREISBREMSE

Der Bundesgerichtshof hat die Mietpreisbremse in mehreren wichtigen Urteilen konkretisiert:

BGH VIII ZR 61/17 (2018): Der BGH stellte klar, dass Mieter die Mietpreisbremse aktiv geltend machen müssen. Vermieter sind nicht verpflichtet, von sich aus auf eine mögliche Überschreitung hinzuweisen.

BGH VIII ZR 98/18 (2019): Das Gericht entschied, dass die Rüge auch formlos erfolgen kann. Ein einfacher Brief reicht aus, um die Mietsenkung zu verlangen.

BGH VIII ZR 31/19 (2020): Hier wurde bestätigt, dass Vermieter bei Ausnahmen (Neubau, Modernisierung) eine Begründungspflicht haben. Sie müssen belegen, warum die Mietpreisbremse nicht gilt.

3,2 Mrd. €
sparen Berliner Mieter jährlich durch die Mietpreisbremse

SO GEHST DU GEGEN ÜBERHÖHTE MIETEN VOR

01
Mietspiegel-Wert ermitteln

Schau im Berliner Mietspiegel nach, was deine Wohnung kosten dürfte. Berücksichtige Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr.

02
10%-Grenze berechnen

Addiere 10% zum Mietspiegel-Wert. Das ist die absolute Obergrenze, die dein Vermieter verlangen darf.

03
Überschreitung feststellen

Liegt deine Miete darüber? Dann verstößt dein Vermieter gegen §556d BGB und du kannst handeln.

04
Rüge schreiben

Fordere deinen Vermieter schriftlich zur Mietsenkung auf. Ein Rügeschreiben nach §556g BGB reicht aus.

Mietpreisbremse verletzt? Lass uns deine Miete prüfen
Mila übernimmt die rechtliche Durchsetzung und teilt den Erfolg fair mit dir. Kostenlose Erstprüfung in 2 Minuten.
JETZT PRÜFEN →

MYTHEN RUND UM DIE MIETPREISBREMSE

Was dein Vermieter sagt
Die Mietpreisbremse gilt nur für sozial schwache Mieter
Was wirklich stimmt
Falsch. §556d BGB schützt alle Mieter gleichermaßen — unabhängig vom Einkommen. Jeder kann sich auf die Mietpreisbremse berufen.
Was dein Vermieter sagt
Vermieter müssen automatisch warnen, wenn sie zu viel verlangen
Was wirklich stimmt
Nein. Du musst selbst aktiv werden und die überhöhte Miete rügen. Passiert das nicht, bleibt die zu hohe Miete bestehen.

HÄUFIGE FRAGEN ZU §556D BGB

Die Mietpreisbremse ist ein scharfes Schwert für Mieter — aber nur, wenn du es auch ziehst. Viele Berliner verschenken jeden Monat Geld, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder nicht durchsetzen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: §556d BGB steht auf deiner Seite.