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Gilt die Mietpreisbremse auch in Brandenburg?

Die Mietpreisbremse gilt in Brandenburg nur in ausgewählten Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, nicht flächendeckend wie in Berlin. Betroffen sind hauptsächlich Potsdam und einige Umlandgemeinden der Hauptstadt.

WO DIE MIETPREISBREMSE IN BRANDENBURG GILT

Brandenburg wendet die Mietpreisbremse nach §556d BGB deutlich selektiver an als Berlin. Das Land hat nur für bestimmte Gemeinden entsprechende Rechtsverordnungen erlassen.

In Brandenburg gilt die Mietpreisbremse nur in Potsdam, Werder (Havel) und wenigen anderen Gemeinden mit nachweislich angespanntem Wohnungsmarkt.

Die wichtigsten Orte mit Mietpreisbremse in Brandenburg:

95%
der brandenburgischen Gemeinden haben keine Mietpreisbremse

UNTERSCHIEDE ZU BERLIN

Während in Berlin die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet gilt, ist Brandenburg deutlich zurückhaltender. Das Land prüft für jede Gemeinde einzeln, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt.

Die Kriterien sind streng: Steigen die Mieten überdurchschnittlich und ist der Wohnraum knapp, kann eine Gemeinde die Mietpreisbremse beantragen. Die meisten ländlichen Gebiete Brandenburgs erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

POTSDAM: DIE HAUPTSTADT-AUSNAHME

In Potsdam gelten dieselben Regeln wie in Berlin. Vermieter dürfen bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Ein Rügeschreiben nach §556g BGB kann überhöhte Mieten dauerhaft senken.

30%
der Potsdamer Neuvermietungen verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Potsdamer Mieter haben dieselben Rechte wie Berliner: Sie können zu viel gezahlte Miete ab dem Rügezeitpunkt zurückfordern und die Miete dauerhaft senken lassen.

WAS UMLAND-MIETER WISSEN MÜSSEN

Viele Berliner weichen ins brandenburgische Umland aus – und landen oft in Gemeinden ohne Mietpreisbremse. Das bedeutet aber nicht, dass Vermieter schalten und walten können, wie sie wollen.

Auch ohne Mietpreisbremse gibt es Mieterschutz:

ENTWICKLUNG UND AUSBLICK

Brandenburg prüft regelmäßig, ob weitere Gemeinden die Mietpreisbremse benötigen. Mit steigenden Mieten im Berliner Umland könnten mehr Orte hinzukommen.

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VERWANDTE FRAGEN

Wie funktioniert die Mietpreisbremse in Berlin?

In Berlin gilt die Mietpreisbremse flächendeckend für alle Bezirke. Vermieter dürfen bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen – mit wenigen Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Was regelt §556d BGB genau?

§556d BGB ist das Herzstück der Mietpreisbremse. Der Paragraph legt fest, wann und wie Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvermietungen überschreiten dürfen – und gibt Mietern das Recht, überhöhte Mieten zu rügen.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse noch?

Die Geltungsdauer der Mietpreisbremse wurde mehrfach verlängert. Aktuell gilt sie bis Ende 2025, eine weitere Verlängerung ist wahrscheinlich. In Berlin und Brandenburg wurden die entsprechenden Verordnungen bereits mehrfach erneuert.