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Was ist der Unterschied zwischen Mietpreisbremse und Mietendeckel?

Der Berliner Mietendeckel wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist seitdem ungültig. Die Mietpreisbremse hingegen ist ein Bundesgesetz nach §556d BGB und gilt weiterhin in Berlin. Während der Mietendeckel Mieten eingefroren hätte, begrenzt die Mietpreisbremse nur die Neuvermietungsmiete.

Der Unterschied zwischen Mietpreisbremse und Mietendeckel sorgt auch Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil noch für Verwirrung. Das ist verständlich — beide Instrumente sollten überhöhte Mieten in Berlin bekämpfen, funktionieren aber völlig unterschiedlich.

Der Mietendeckel ist seit April 2021 Geschichte. Die Mietpreisbremse schützt Sie als Mieter noch heute vor überhöhten Neuvermietungsmieten.

DER BERLINER MIETENDECKEL — EIN GESCHEITERTES EXPERIMENT

Der Berliner Mietendeckel trat im Februar 2020 in Kraft und sollte die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Bestehende Mieten durften nicht mehr erhöht werden, überhöhte Mieten sollten sogar gesenkt werden.

Das klang verlockend, hatte aber einen entscheidenden Haken: Berlin hatte als Bundesland gar nicht die Kompetenz, ein solches Gesetz zu erlassen. Das Mietrecht ist Bundessache.

574.000
Berliner Mietverhältnisse waren vom Mietendeckel betroffen

Im April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für verfassungswidrig. Grund: Die Länder dürfen das Mietrecht nicht regeln, das ist allein Sache des Bundes. Alle Mietminderungen mussten rückgängig gemacht werden.

DIE MIETPREISBREMSE — BUNDESRECHT, DAS FUNKTIONIERT

Die Mietpreisbremse in Berlin ist das Gegenteil des Mietendeckels: ein solides Bundesgesetz, das seit 2015 besteht und regelmäßig verlängert wird. Sie greift nur bei Neuvermietungen und begrenzt die zulässige Miete auf maximal 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das bedeutet konkret: Wenn die Vergleichsmiete laut Berliner Mietspiegel bei 8 Euro pro Quadratmeter liegt, darf der Vermieter höchstens 8,80 Euro verlangen.

10%
über der ortsüblichen Miete ist die Grenze der Mietpreisbremse

Anders als der Mietendeckel wirkt die Mietpreisbremse nicht automatisch. Sie müssen als Mieter aktiv werden und Ihre überhöhte Miete rügen. Aber genau hier liegt die Stärke: Wer seine Rechte kennt und durchsetzt, kann dauerhaft Hunderte Euro pro Monat sparen.

MIETPREISBREMSE VS MIETENDECKEL — DIE WICHTIGSTEN UNTERSCHIEDE

Der fundamentale Unterschied: Rechtssicherheit. Die Mietpreisbremse ist Bundesrecht und damit verfassungskonform. Der Mietendeckel war Landesrecht ohne entsprechende Kompetenz.

Anwendungsbereich: Der Mietendeckel sollte alle Mietverhältnisse erfassen, auch bestehende. Die Mietpreisbremse gilt nur für Neuvermietungen seit 2015.

Automatische Wirkung: Der Mietendeckel hätte automatisch gegriffen. Bei der Mietpreisbremse müssen Sie selbst handeln — mit einem Rügeschreiben nach §556g BGB.

Langfristige Perspektive: Während der Mietendeckel nach fünf Jahren Geschichte war, bevor er überhaupt richtig wirken konnte, schützt die Mietpreisbremse Mieter seit fast einem Jahrzehnt.

01
Miete prüfen

Vergleichen Sie Ihre Miete mit dem Berliner Mietspiegel. Liegt sie mehr als 10% darüber, greift die Mietpreisbremse.

02
Vermieter rügen

Fordern Sie die Mietminderung schriftlich. Ohne Rüge können Sie die überhöhte Miete nicht zurückfordern.

03
Miete dauerhaft senken

Nach erfolgreicher Durchsetzung zahlen Sie für die gesamte Mietdauer weniger — das können über die Jahre Tausende Euro sein.

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WARUM DER MIETENDECKEL SCHEITERN MUSSTE

Das Verfassungsgericht machte klar: Mietrecht ist Bundessache. Punkt. Die Länder können nicht einfach eigene Mietgesetze erfinden, auch wenn die Absicht noch so gut ist.

Kompetenzverteilung im Föderalismus: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Berlin durfte als Land nicht in diese Zuständigkeit eingreifen.

Rechtsunsicherheit: Schon während der Geltung war umstritten, ob der Mietendeckel verfassungskonform ist. Diese Unsicherheit lähmte den Wohnungsmarkt.

Marktverzerrungen: Der Mietendeckel führte zu einem Rückgang des Wohnungsangebots. Viele Vermieter zogen Wohnungen vom Markt zurück oder verkauften sie.

Was dein Vermieter sagt
Der Mietendeckel hätte die Wohnungsnot gelöst
Was wirklich stimmt
Tatsächlich verschärfte er das Problem, weil weniger Wohnungen vermietet wurden

AKTUELLE RECHTSLAGE — NUR DIE MIETPREISBREMSE ZÄHLT

Heute ist die Rechtslage klar: Die Mietpreisbremse ist das einzige wirksame Instrument gegen überhöhte Neuvermietungsmieten in Berlin. Sie wurde zuletzt bis Ende 2025 verlängert.

Keine Rückwirkung: Anders als beim gescheiterten Mietendeckel gibt es bei der Mietpreisbremse keine bösen Überraschungen. Was einmal rechtmäßig gesenkt wurde, bleibt gesenkt.

Planungssicherheit: Vermieter und Mieter wissen, woran sie sind. Die Mietpreisbremse ist etabliertes Recht mit klaren Regeln.

Durchsetzbarkeit: Mit der richtigen Strategie lassen sich Verstöße gegen die Mietpreisbremse erfolgreich durchsetzen — vor Gericht haben Mieter gute Chancen.

Gilt der Berliner Mietendeckel noch?

Nein, der Berliner Mietendeckel wurde im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist seitdem nicht mehr gültig. Alle Mietminderungen mussten rückgängig gemacht werden. Heute schützt nur noch die Mietpreisbremse in Berlin vor überhöhten Neuvermietungsmieten.

Was ist der Hauptunterschied zwischen Mietpreisbremse und Mietendeckel?

Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz nach §556d BGB und gilt noch heute. Der Mietendeckel war ein Berliner Landesgesetz ohne entsprechende Kompetenz und wurde 2021 gekippt. Während der Mietendeckel alle Mieten eingefroren hätte, begrenzt die Mietpreisbremse nur Neuvermietungsmieten.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Berlin?

Die Mietpreisbremse gilt bis Ende 2025 und wird voraussichtlich erneut verlängert. Als Bundesgesetz ist sie rechtssicher und verfassungskonform — im Gegensatz zum gescheiterten Mietendeckel.