Miete in Marienfelde: Wenn Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren
Marienfelde ist längst kein Geheimtipp mehr. Der ruhige Ortsteil im Süden von Tempelhof-Schöneberg lockt mit Einfamilienhäusern, viel Grün und trotzdem guter Anbindung an die Innenstadt. Doch genau diese Mischung macht Marienfelde für Vermieter interessant — und viele von ihnen verlangen deutlich mehr Miete, als das Gesetz erlaubt.
Besonders dreist: Obwohl die Mietpreisbremse auch in Marienfelde gilt, kassieren Vermieter oft ungeniert 15 oder sogar 20 Euro pro Quadratmeter. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern schlicht illegal. Die gute Nachricht: Du musst das nicht hinnehmen.
Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin — auch in Marienfelde. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
WAS DIE MIETPREISBREMSE IN MARIENFELDE ERLAUBT
Die Mietpreisbremse nach §556d BGB ist klar: Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Marienfelde bedeutet das konkret: Liegt die Vergleichsmiete für deine Wohnung laut Berliner Mietspiegel bei 10 Euro pro Quadratmeter, darf der Vermieter maximal 11 Euro verlangen.
Viele Vermieter in Marienfelde tun aber so, als gäbe es diese Regel nicht. Sie argumentieren mit der ruhigen Lage, der Nähe zum Teltowkanal oder den guten Einkaufsmöglichkeiten am Waltersdorfer Chaussee. Das alles ist schön — aber rechtlich irrelevant. Der Mietspiegel berücksichtigt bereits alle Lagevorteile.
Die einzigen Ausnahmen: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, oder umfassend modernisierte Altbauten. Aber selbst hier gilt: Der Vermieter muss das beweisen können.
WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET
Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus Marienfelde: Du mietest eine 70-Quadratmeter-Wohnung in der Tirschenreuther Straße für 980 Euro kalt. Das sind 14 Euro pro Quadratmeter. Laut Mietspiegel liegt die Vergleichsmiete aber nur bei 10,50 Euro. Mit Mietpreisbremse wären also maximal 11,55 Euro erlaubt — das sind 805 Euro statt 980 Euro.
Du zahlst also 175 Euro zu viel. Jeden Monat. Das sind über 2.000 Euro im Jahr, die du dir sparen könntest. Und das Beste: Du kannst die Überzahlung bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern.
Der erste Schritt ist immer ein Rügeschreiben nach §556g BGB. Damit teilst du dem Vermieter mit, dass die Miete zu hoch ist. Wichtig: Das Rügeschreiben muss spätestens 30 Monate nach Mietbeginn beim Vermieter ankommen. Sonst verfällt dein Anspruch auf Rückzahlung.
Lass deine Miete von Experten gegen den aktuellen Mietspiegel prüfen. Das geht schnell und kostet nichts.
Bei überhöhter Miete sendest du ein rechtssicheres Rügeschreiben an den Vermieter — am besten per Einschreiben.
Nach erfolgreicher Rüge zahlst du ab sofort nur noch die zulässige Miete. Zu viel gezahlte Beträge bekommst du zurück.
TYPISCHE VERMIETER-TRICKS IN MARIENFELDE
Besonders in den Neubaugebieten rund um die Tirschenreuther Straße und Waltersdorfer Chaussee versuchen Vermieter, überhöhte Mieten mit der "besonderen Wohnqualität" zu rechtfertigen. Das ist Unsinn. Der Mietspiegel erfasst bereits alle Faktoren — von der Lage bis zur Ausstattung.
Ein anderer beliebter Trick: Vermieter behaupten, ihre Wohnung sei "modernisiert" und falle deshalb nicht unter die Mietpreisbremse. Aber Achtung: Nur umfassende Modernisierungen nach dem 1. Oktober 2014 sind ausgenommen. Ein neuer Anstrich oder neue Armaturen reichen nicht.
Die Mietpreise in Marienfelde steigen zwar, aber das Gesetz ist auf deiner Seite. Lass dich nicht von Vermietern über den Tisch ziehen, die behaupten, die besonderen Qualitäten des Kiezes rechtfertigten jeden Preis. Marienfelde ist schön — aber auch hier gelten die gleichen Regeln wie im Rest Berlins.