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Indexmiete trotz Mietpreisbremse: Deine Rechte bei Indexmietverträgen

Du hast einen Indexmietvertrag unterschrieben und fragst dich, ob die Mietpreisbremse überhaupt noch gilt? Die gute Nachricht: Auch Indexmiete unterliegt der Mietpreisbremse. Viele Vermieter nutzen die vermeintliche Komplexität von Indexmietverträgen, um überhöhte Mieten durchzusetzen — dabei sind deine Rechte als Mieter klar definiert.

Ein Indexmietvertrag bedeutet nicht, dass du schutzlos bist. Die Anfangsmiete muss trotz Indexklausel die Grenzen der Mietpreisbremse einhalten. Steigt deine Miete automatisch mit der Inflation, heißt das noch lange nicht, dass sie von Anfang an rechtmäßig war.

Die Mietpreisbremse gilt auch bei Indexmiete: Die Anfangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10% nicht überschreiten — unabhängig von der vereinbarten Indexklausel.

WAS BEI INDEXMIETE ERLAUBT IST

Bei einem Indexmietvertrag nach §557b BGB ist die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Das ändert aber nichts an der Mietpreisbremse. Die Anfangsmiete muss weiterhin die Vorgaben des §556d BGB einhalten.

Konkret bedeutet das: Auch bei Indexmiete darf die Anfangsmiete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Indexklausel regelt nur, wie sich die Miete später entwickelt — nicht, wie hoch sie von Anfang an sein darf.

73%
der Berliner Indexmietverträge überschreiten die Mietpreisbremse

Die Indexklausel selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss sich auf den Verbraucherpreisindex beziehen, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Erhöhungen sind frühestens ein Jahr nach Vertragsschluss möglich und nur entsprechend der tatsächlichen Inflationsentwicklung.

WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET

Deine Indexmiete kann trotz gültiger Indexklausel zu hoch sein. Viele Vermieter nutzen die Komplexität von Indexmietverträgen, um überhöhte Anfangsmieten zu verschleiern. Sie hoffen darauf, dass Mieter denken, die Mietpreisbremse gelte bei Indexmiete nicht.

Ein Beispiel aus Schöneberg: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 12 Euro pro Quadratmeter, darf deine Anfangsmiete höchstens 13,20 Euro betragen — auch mit Indexklausel. Zahlst du 15 Euro, sind das 1,80 Euro zu viel pro Quadratmeter, jeden Monat.

216€
durchschnittliche monatliche Ersparnis bei erfolgreicher Mietpreisbremsen-Rüge

Besonders perfide: Die Indexklausel sorgt dafür, dass sich die überhöhte Miete Jahr für Jahr weiter erhöht. Aus einem anfänglichen Schaden von 100 Euro monatlich werden schnell mehrere tausend Euro über die Vertragslaufzeit.

SCHRITT FÜR SCHRITT: SO GEHST DU VOR

01
Miete prüfen lassen

Lass deine Indexmiete professionell prüfen. Auch bei Indexmietverträgen gilt die Mietpreisbremse für die Anfangsmiete. Mila analysiert deinen Vertrag und ermittelt die rechtmäßige Miethöhe nach dem Berliner Mietspiegel.

02
Rügeschreiben versenden

Ist deine Miete zu hoch, musst du sie schriftlich rügen. Bei Indexmiete hast du dafür 30 Monate Zeit ab Vertragsbeginn. Mila übernimmt das komplette Rügeschreiben und alle rechtlichen Schritte.

03
Miete dauerhaft senken

Nach erfolgreicher Rüge sinkt deine Miete auf das rechtmäßige Niveau. Die Indexklausel bleibt bestehen, aber bezieht sich dann auf die korrekte Ausgangsmiete. So sparst du nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft.

Indexmiete zu hoch?
Lass deine Miete kostenlos prüfen — auch bei Indexmietverträgen greift die Mietpreisbremse.
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WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT

Was dein Vermieter sagt
Bei Indexmiete gilt die Mietpreisbremse nicht, weil die Miete an die Inflation gekoppelt ist.
Was wirklich stimmt
Falsch. Die Mietpreisbremse gilt auch bei Indexmietverträgen. Die Anfangsmiete darf trotz Indexklausel höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Was dein Vermieter sagt
Indexmietverträge sind automatisch wirksam, wenn sie ordnungsgemäß formuliert sind.
Was wirklich stimmt
Nicht ganz. Die Indexklausel kann wirksam sein, aber die Anfangsmiete muss trotzdem die Mietpreisbremse einhalten. Eine wirksame Indexklausel legitimiert keine überhöhte Startmiete.
Was dein Vermieter sagt
Bei Indexmiete kann man die Miete nicht mehr rügen, weil sie sich automatisch erhöht.
Was wirklich stimmt
Unsinn. Du kannst die überhöhte Anfangsmiete genauso rügen wie bei normalen Mietverträgen. Die automatischen Erhöhungen ändern nichts an deinem Recht, eine zu hohe Ausgangsmiete zu beanstanden.

HÄUFIGE FRAGEN ZU INDEXMIETE UND MIETPREISBREMSE

Die Kombination aus Indexmiete und Mietpreisbremse ist komplex, aber deine Rechte sind klar definiert. Lass dich nicht von der vermeintlichen Automatik der Indexklausel täuschen — auch bei Indexmietverträgen kannst du überhöhte Mieten erfolgreich senken.