Indexmiete trotz Mietpreisbremse: Deine Rechte bei Indexmietverträgen
Du hast einen Indexmietvertrag unterschrieben und fragst dich, ob die Mietpreisbremse überhaupt noch gilt? Die gute Nachricht: Auch Indexmiete unterliegt der Mietpreisbremse. Viele Vermieter nutzen die vermeintliche Komplexität von Indexmietverträgen, um überhöhte Mieten durchzusetzen — dabei sind deine Rechte als Mieter klar definiert.
Ein Indexmietvertrag bedeutet nicht, dass du schutzlos bist. Die Anfangsmiete muss trotz Indexklausel die Grenzen der Mietpreisbremse einhalten. Steigt deine Miete automatisch mit der Inflation, heißt das noch lange nicht, dass sie von Anfang an rechtmäßig war.
Die Mietpreisbremse gilt auch bei Indexmiete: Die Anfangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10% nicht überschreiten — unabhängig von der vereinbarten Indexklausel.
WAS BEI INDEXMIETE ERLAUBT IST
Bei einem Indexmietvertrag nach §557b BGB ist die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Das ändert aber nichts an der Mietpreisbremse. Die Anfangsmiete muss weiterhin die Vorgaben des §556d BGB einhalten.
Konkret bedeutet das: Auch bei Indexmiete darf die Anfangsmiete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Indexklausel regelt nur, wie sich die Miete später entwickelt — nicht, wie hoch sie von Anfang an sein darf.
Die Indexklausel selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss sich auf den Verbraucherpreisindex beziehen, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Erhöhungen sind frühestens ein Jahr nach Vertragsschluss möglich und nur entsprechend der tatsächlichen Inflationsentwicklung.
WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET
Deine Indexmiete kann trotz gültiger Indexklausel zu hoch sein. Viele Vermieter nutzen die Komplexität von Indexmietverträgen, um überhöhte Anfangsmieten zu verschleiern. Sie hoffen darauf, dass Mieter denken, die Mietpreisbremse gelte bei Indexmiete nicht.
Ein Beispiel aus Schöneberg: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 12 Euro pro Quadratmeter, darf deine Anfangsmiete höchstens 13,20 Euro betragen — auch mit Indexklausel. Zahlst du 15 Euro, sind das 1,80 Euro zu viel pro Quadratmeter, jeden Monat.
Besonders perfide: Die Indexklausel sorgt dafür, dass sich die überhöhte Miete Jahr für Jahr weiter erhöht. Aus einem anfänglichen Schaden von 100 Euro monatlich werden schnell mehrere tausend Euro über die Vertragslaufzeit.
SCHRITT FÜR SCHRITT: SO GEHST DU VOR
Lass deine Indexmiete professionell prüfen. Auch bei Indexmietverträgen gilt die Mietpreisbremse für die Anfangsmiete. Mila analysiert deinen Vertrag und ermittelt die rechtmäßige Miethöhe nach dem Berliner Mietspiegel.
Ist deine Miete zu hoch, musst du sie schriftlich rügen. Bei Indexmiete hast du dafür 30 Monate Zeit ab Vertragsbeginn. Mila übernimmt das komplette Rügeschreiben und alle rechtlichen Schritte.
Nach erfolgreicher Rüge sinkt deine Miete auf das rechtmäßige Niveau. Die Indexklausel bleibt bestehen, aber bezieht sich dann auf die korrekte Ausgangsmiete. So sparst du nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft.
WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT
HÄUFIGE FRAGEN ZU INDEXMIETE UND MIETPREISBREMSE
Die Kombination aus Indexmiete und Mietpreisbremse ist komplex, aber deine Rechte sind klar definiert. Lass dich nicht von der vermeintlichen Automatik der Indexklausel täuschen — auch bei Indexmietverträgen kannst du überhöhte Mieten erfolgreich senken.