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Vormiete war schon zu hoch — gilt die Mietpreisbremse trotzdem?

Der Vermieter rechtfertigt deine hohe Miete mit der Vormiete? "Das haben die Vormieter auch schon bezahlt", heißt es dann. Was viele nicht wissen: Eine überhöhte Vormiete macht eine überhöhte Miete nicht legal. Die Mietpreisbremse gilt trotzdem — und das ist auch richtig so.

Tausende Berliner Mieter zahlen zu viel, weil sie glauben, eine hohe Vormiete würde ihre eigene hohe Miete rechtfertigen. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn schon die Vormiete rechtswidrig war, dann ist deine Miete es meist auch. Zeit, das zu ändern.

WAS ERLAUBT IST

Das Gesetz ist eindeutig: Die Mietpreisbremse gilt unabhängig davon, wie hoch die Vormiete war. §556e BGB regelt klar, wann die Vormiete als Begründung für eine höhere Miete herangezogen werden darf.

Die Vormiete darf nur dann als Begründung dienen, wenn sie selbst rechtmäßig war. Eine rechtswidrig überhöhte Vormiete rechtfertigt keine rechtswidrig überhöhte Nachmiete.

Die Vormiete darf nur in zwei Fällen übernommen werden: bei umfassender Modernisierung (mindestens ein Drittel der Herstellungskosten eines Neubaus) oder bei Erstvermietung nach 2014. In allen anderen Fällen gilt die ortsübliche Vergleichsmiete plus maximal 10 Prozent — egal, was der Vormieter gezahlt hat.

§556d BGB macht keine Ausnahme für hohe Vormieten. Die Obergrenze der Mietpreisbremse berechnet sich immer aus dem Berliner Mietspiegel, nicht aus der Vormiete.

WAS DAS FÜR DICH BEDEUTET

Deine Miete ist nicht deshalb legal, weil sie der Vormiete entspricht. Wenn beide Mieten über der erlaubten Obergrenze liegen, sind beide rechtswidrig. Du hast das Recht auf eine Mietsenkung — auch wenn der Vormieter zu viel gezahlt hat.

67%
der Berliner Mietverträge seit 2015 verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Rechenbeispiel aus Neukölln: Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 8,50 Euro pro Quadratmeter. Die erlaubte Obergrenze sind damit 9,35 Euro. Wenn die Vormiete 11 Euro betrug und deine Miete ebenfalls 11 Euro beträgt, sind beide Mieten rechtswidrig. Deine rechtmäßige Miete liegt bei maximal 9,35 Euro.

Die Ersparnis kann erheblich sein: Bei 70 Quadratmetern sparst du monatlich 115,50 Euro — das sind fast 1.400 Euro pro Jahr. Rückwirkend kannst du bis zu 30 Monate zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn du rechtzeitig ein Rügeschreiben verschickt hast.

SCHRITT FÜR SCHRITT

01
Miete prüfen lassen

Lass deine Miete kostenlos prüfen. Mila vergleicht deine Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und berechnet deine rechtmäßige Miete. Auch wenn die Vormiete hoch war — das spielt keine Rolle.

02
Rechtslage verstehen

Mila erklärt dir, warum deine Miete zu hoch ist und welche Rechte du hast. Die Vormiete ist nur dann relevant, wenn sie selbst rechtmäßig war. In den meisten Fällen war sie es nicht.

03
Miete rügen

Mila verschickt das Rügeschreiben an deinen Vermieter. Dabei wird klar gestellt: Eine überhöhte Vormiete rechtfertigt keine überhöhte Nachmiete. Das Gesetz ist eindeutig.

04
Miete senken

Mila verhandelt mit deinem Vermieter und setzt deine Mietsenkung durch. Du zahlst dauerhaft weniger — unabhängig davon, was der Vormieter gezahlt hat.

2.400€
durchschnittliche jährliche Ersparnis bei erfolgreicher Mietsenkung

WAS VIELE VERMIETER BEHAUPTEN — UND WAS WIRKLICH STIMMT

Was dein Vermieter sagt
Die Vormiete war genauso hoch, deshalb ist deine Miete rechtmäßig
Was wirklich stimmt
Eine rechtswidrige Vormiete macht eine rechtswidrige Nachmiete nicht legal. Die Mietpreisbremse gilt unabhängig von der Vormiete — außer bei Modernisierung oder Neubau.
Was dein Vermieter sagt
Wenn der Vormieter nicht protestiert hat, war die Miete in Ordnung
Was wirklich stimmt
Unwissenheit oder Untätigkeit des Vormieters ändert nichts an der Rechtslage. Jeder Mieter hat das Recht, seine Miete prüfen zu lassen — unabhängig vom Verhalten seiner Vorgänger.
Was dein Vermieter sagt
Die Vormiete ist ein Beweis für den Marktwert der Wohnung
Was wirklich stimmt
Die Vormiete ist kein Beweis für den Marktwert. Der Marktwert bestimmt sich nach dem Mietspiegel, nicht nach individuellen Mietverträgen. Eine überhöhte Vormiete zeigt nur, dass schon der Vormieter zu viel gezahlt hat.

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