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Fallarten · Kündigung

Fristlos, ordentlich — oder beides hilfsweise.Eine gezahlte Miete rettet nicht jede Kündigung. Welche sie rettet, steht schon in der Akte.

Der Vermieter kündigt fristlos und hilfsweise ordentlich. Der Mandant zahlt nach und hält die Sache für erledigt. Sie ist es nicht — und diese Lücke entscheidet den Fall. Wenn Sie den Brief zum ersten Mal aufschlagen, sind beide Kündigungen getrennt geprüft und der Rückstand ist nachgerechnet. Das ist geschehen, bevor Sie die Akte zum ersten Mal öffnen — geprüft gegen 283 Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit Fundstellen und fertigem Entwurf. Sie lesen, Sie geben frei.

Aktenzeichen-Kürzel KU
Rechtsgrundlage § 543 BGB · § 569 BGB · § 573 BGB · § 573c BGB
Status produktiv
Der Fall

Der Mandant hält es für erledigt. Es ist der gefährlichste Moment.

Er hat nachgezahlt, der Vermieter hat sich nicht mehr gemeldet, und die Wohnung steht noch. Was er nicht weiß: die zweite Kündigung im selben Brief läuft weiter.

Was der Mandant mitbringt
Das Kündigungsschreiben, meist als Foto
Kontoauszüge, unsortiert und unvollständig
Die Überweisung, mit der er den Rückstand ausgeglichen hat
Die Erinnerung, dass „irgendwas mit zwei Monaten" galt
Was fehlt — und erfragt werden muss
Wann genau die Kündigung zugegangen ist
Ob die im Schreiben genannte Verzugssumme überhaupt stimmt
Ob eine Abmahnung vorausging
Seit wann er in der Wohnung lebt — das bestimmt die Frist
Der Unterschied, an dem Fälle kippen

Zwei Kündigungen, ein Brief.

Fast jede Zahlungsverzugskündigung kommt doppelt. Sie haben eigene Voraussetzungen, eigene Heilungswege — und wer nur eine prüft, verliert die andere.

Fristlos
§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
01Verzug mit zwei Monatsmieten oder einem erheblichen Teil
02Wirkt sofort, ohne Kündigungsfrist
03Heilbar: vollständige Zahlung binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit
04Verzugshöhe muss stimmen — Mila rechnet sie aus den Kontoauszügen nach
Ordentlich, hilfsweise
§ 573 Abs. 1, 2 BGB
01Braucht ein berechtigtes Interesse, im Schreiben benannt
02Wirkt erst nach der Frist des § 573c BGB
03NICHT heilbar durch Schonfristzahlung — hier gehen Mandate verloren
04Angreifbar über Begründung, Form und Widerspruch nach § 574 BGB
Die Zahlen

Der Rückstand wird nachgerechnet, nicht übernommen.

Die Verzugssumme im Kündigungsschreiben ist eine Behauptung des Vermieters. Mila stellt Soll und Ist aus den Kontoauszügen gegenüber — Monat für Monat.

MonatSollGezahltDifferenz
10/20251.180,001.180,000,00
11/20251.180,00680,00500,00
12/20251.180,000,001.180,00
01/20261.180,001.180,000,00
02/20261.180,001.680,00−500,00
Tatsächlicher Rückstand bei Zugang1.180,00 €
Aus dem Tabellen-Parser, nicht aus dem Sprachmodell. Die Kontoauszüge werden strukturiert ausgelesen; das Modell kommt an die Zahlen nicht heran. Im Kündigungsschreiben standen 2.360,00 €.
Die Akte beim ersten Öffnen

Zwei Kündigungen, ein Blatt — beide schon markiert.

Nicht der Bericht über das Schreiben, sondern das Schreiben selbst. Die Anmerkungen stehen an den Stellen, auf die sie sich beziehen; die Verzugssumme daneben stammt aus dem Tabellen-Parser, nicht aus dem Brief.

Kündigung vom 02.02.2026 · fristlos, hilfsweise ordentlichgeprüft bei Eingang · KU-2026-0231

Sehr geehrter Herr Adamczyk, wegen eines Zahlungsrückstands in Höhe von 2.360,00 EUR kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Sonnenallee 132, 3. OG rechts, hiermit fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Die fristlose Kündigung stützen wir auf § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Vorsorglich kündigen wir das Mietverhältnis auch ordentlich; der Zahlungsverzug stellt zugleich eine erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar.

Das Mietverhältnis endet damit spätestens zum 30.04.2026. Wir fordern Sie auf, die Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt geräumt zurückzugeben.

Eine Abmahnung war entbehrlich. Im Übrigen ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zerrüttet.

Verzugssumme um 1.180,00 € zu hoch
Aus den Kontoauszügen gerechnet betrug der Rückstand bei Zugang 1.180,00 €. Die Differenz sind zwei Positionen, die den kündigungsrelevanten Rückstand nicht erhöhen: eine Nebenkostennachzahlung und eine Mahnpauschale. Damit ist die Schwelle von zwei Monatsmieten nicht erreicht.
Die zweite Kündigung überlebt die Nachzahlung
Eine Schonfristzahlung hat Folgen nur für die fristlose Kündigung; die auf denselben Rückstand gestützte ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt (BGH VIII ZR 287/23). Sie muss eigenständig angegriffen werden — hier gehen Mandate verloren, weil der Mandant die Sache nach der Zahlung für erledigt hält.
Beendigungsdatum falsch gerechnet
Mietbeginn ist der 01.03.2009. Bei über acht Jahren Wohndauer beträgt die Frist nach § 573c Abs. 1 BGB neun Monate; das Mietverhältnis endet frühestens zum 30.11.2026. Die Räumungsaufforderung zum 30.04. ist damit gegenstandslos — und die Widerspruchsfrist verschiebt sich mit.
Zerrüttung allein trägt nicht
Das Schreiben benennt kein konkretes pflichtwidriges Verhalten. Eine bloße Zerrüttung reicht für die fristlose Kündigung nicht aus, wenn nicht feststeht, dass sie zumindest auch durch pflichtwidriges Verhalten des Kündigungsgegners verursacht wurde (BGH VIII ZR 211/22). In die Würdigung gehört auch vorangegangenes Verhalten des Vermieters.
Klageerwiderung entworfen · Verzugsberechnung als Anlage · Räumungsfrist im KalenderPrüfen und freigeben →
Die Rechnung

Der Unterschied ist nicht die Dauer. Es ist die Reihenfolge.

Das Ergebnis ändert sich nicht — die Fleißarbeit liegt nur nicht mehr vor Ihnen, sondern hinter Ihnen, wenn Sie die Akte aufschlagen. Die juristische Verantwortung bleibt, wo sie hingehört.

Ohne Mila
Ein halber Tag
Erst wenn Sie sich hinsetzen, beginnt die Arbeit: beide Kündigungen getrennt prüfen, den Verzug aus den Kontoauszügen nachrechnen, die Frist aus dem Mietbeginn herleiten, Erwiderung schreiben.
Mit Mila
Schon erledigt
Wenn Sie sich hinsetzen, steht der Befund. Bleiben zehn Minuten: Verzugsberechnung gegenlesen, die zweite Kündigung bewerten, Entwurf freigeben.

Der Fall, den man wegen des Aufwands an den Mandanten zurückgibt, wird zu dem Fall, den man annimmt.

Häufige Fragen

Vier Sätze aus dem Erstgespräch.

Die Fragen, die kommen, bevor die Akte überhaupt offen ist — und die kurze Antwort, die auf dieser Seite belegt ist.

Heilt eine Nachzahlung die Kündigung?
Nur die fristlose. Die hilfsweise ordentliche Kündigung nach § 573 BGB bleibt bestehen — § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt für sie nicht (BGH VIII ZR 287/23). Genau hier gehen Mandate verloren.
Ab wann ist der Rückstand kündigungsrelevant?
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil oder insgesamt zwei Monatsmieten. Maßgeblich ist der Stand bei Zugang — und nur die Miete selbst, nicht Mahnkosten oder Nebenkostennachforderungen.
Braucht die Kündigung eine Abmahnung?
Bei Zahlungsverzug nicht. Bei anderen Pflichtverletzungen ist sie nach § 543 Abs. 3 BGB regelmäßig Voraussetzung — und sie muss denselben Vorwurf betreffen wie die Kündigung.
Kann der Mandant der Kündigung widersprechen?
Dem Härtefallwiderspruch nach § 574 BGB steht entgegen, wenn dem Vermieter zugleich ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht; erklärt haben muss er sie dafür nicht (BGH VIII ZR 323/18). Deshalb wird die fristlose Kündigung zuerst geprüft.
283
Entscheidungen zu den Normen, auf denen diese Fallart steht
189
davon vom Bundesgerichtshof
94 von Regionalgerichten
09.02.26
Datum der jüngsten Entscheidung
im Corpus zu diesen Normen
0
erfundene Aktenzeichen
Mila zitiert nur aus dem Corpus

Ein generisches Sprachmodell erfindet Aktenzeichen, die plausibel klingen und nicht existieren. Mila kann das nicht: Was nicht im geprüften Corpus steht, wird nicht zitiert — die Prüfung läuft vor dem Rendern, nicht danach. Corpus ansehen

Was Mila prüft

Zwei Kündigungen in einem Brief, getrennt geprüft.

Fast jede Zahlungsverzugskündigung kommt doppelt: fristlos nach § 543, hilfsweise ordentlich nach § 573. Beide haben eigene Voraussetzungen und eigene Heilungswege. Wer nur eine prüft, verliert die andere.

01
Verzugshöhe und Berechnung§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Geprüft wird der Rückstand Monat für Monat gegen die Kontoauszüge, nicht die Zahl im Kündigungsschreiben. Der typische Fehler ist eine Summe, die Mahnkosten, Nebenkostennachzahlungen oder eine streitige Erhöhung enthält — Beträge, die den kündigungsrelevanten Rückstand gar nicht erhöhen. Stimmt der Betrag nicht, trägt die fristlose Kündigung nicht, und zwar unabhängig davon, ob der Mandant tatsächlich in Verzug war.
02
Schonfristzahlung§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Geprüft wird, ob der Rückstand binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit vollständig ausgeglichen wurde. Der typische Fehler liegt nicht beim Vermieter, sondern in der Beratung: die Zahlung heilt die fristlose Kündigung, die hilfsweise ordentliche heilt sie nicht. Wer nach der Nachzahlung das Mandat schließt, verliert es Monate später — das ist die Stelle, an der diese Fallart teuer wird.
03
Fristlos ohne Abmahnung§ 543 Abs. 3 BGB
Geprüft wird, ob eine Abmahnung vorausging und ob sie denselben Pflichtverstoß betrifft. Bei Zahlungsverzug ist sie entbehrlich, sonst regelmäßig Voraussetzung. Der typische Fehler ist eine Abmahnung wegen Lärm, auf die eine Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung folgt. Fehlt die einschlägige Abmahnung, ist die fristlose Kündigung unwirksam und die ordentliche muss allein tragen.
04
Kündigungsgrund trägt§ 573 Abs. 1, 2 BGB
Geprüft wird, ob im Schreiben ein berechtigtes Interesse benannt ist — und welches. Der typische Fehler ist der nachgeschobene Grund: was bei Zugang nicht im Schreiben stand, zählt nur eingeschränkt. Mila hält fest, was tatsächlich dort steht, weil sich die spätere Argumentation der Gegenseite regelmäßig davon entfernt. Ob die Pflichtverletzung erheblich genug ist, bleibt eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
05
Form, Adressat, Zugang§ 573c BGB · § 568 BGB
Geprüft werden Schriftform, Benennung aller Mieter, Vertretungsnachweis und der Zugang. Der typische Fehler ist ein fehlender Mieter im Adressfeld — bei einer Kündigung gegenüber einer Mehrheit von Mietern muss sie allen gegenüber erklärt werden. Ebenso häufig: eine Kündigung des Verwalters ohne Vollmachtsurkunde, die nach § 174 BGB unverzüglich zurückgewiesen werden kann.
06
Beendigungsdatum und Widerspruch§ 573c Abs. 1 BGB · § 574 BGB
Geprüft wird die Frist nach Wohndauer — drei, sechs oder neun Monate — und daraus das tatsächliche Beendigungsdatum. Der typische Fehler ist ein zu früh angesetztes Ende, weil vom Vertragsdatum statt vom Mietbeginn gerechnet wurde. Daran hängt die Widerspruchsfrist des § 574b BGB, und der Widerspruch ist ausgeschlossen, wenn dem Vermieter zugleich ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht.
Rechtsprechung

Sechs Entscheidungen, gegen die dieser Brief gelesen wurde.

Jede steht im Corpus, im Volltext, mit Datum und Fundstelle. Keine davon ist über die Suche gefunden und ungelesen zitiert.

BGH VIII ZR 287/23 · 23.07.2025
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB entfaltet Wirkung nur für fristlose Kündigungen nach § 543 BGB, nicht für ordentliche Kündigungen nach § 573 BGB."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 211/22 · 29.11.2023
Eine bloße Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus, wenn sie nicht zumindest auch durch pflichtwidriges Verhalten des Kündigungsgegners verursacht wurde."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 256/23 · 14.05.2025
Eine als Mietsicherheit vereinbarte Bankbürgschaft fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 569 Abs. 2a BGB — auf diesen Kündigungstatbestand lässt sich ihre Nichtleistung nicht stützen."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 274/23 · 02.12.2025
Ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung oder ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Kündigung vorliegt, entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung; es bedarf stets einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 147/22 · 25.10.2023
In die Würdigung ist ein vorangegangenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters einzubeziehen, insbesondere wenn es das nachfolgende Verhalten des Mieters provoziert hat."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 323/18 · 01.07.2020
Der Fortsetzungsanspruch nach Widerspruch ist ausgeschlossen, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt — erklärt haben muss er sie dafür nicht."
✓ im Corpus, im Volltext
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Die zweite Kündigung ist die, die zählt.

Wer nur die fristlose prüft, übersieht die hilfsweise ordentliche — und verliert den Fall Monate später. Mila prüft beide, jedes Mal. Sechzehn weitere Fallarten laufen auf derselben Akte.