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Fallarten · Mieterhöhung

Ein Brief, der öfter unwirksam ist als er wirkt.Ein formunwirksames Erhöhungsverlangen kostet den Vermieter ein Jahr. Erkannt ist es, bevor Sie den Brief lesen.

Das Verlangen nach § 558a BGB muss in Textform ergehen, den Erhöhungsbetrag ausweisen und mit einem zulässigen Mittel begründet sein. Fällt eines davon aus, läuft keine Zustimmungsfrist — und die Erhöhung auch nicht. Die Kappungsgrenze ist nachgerechnet und die Mietspiegel-Einordnung geprüft, wenn die Akte aufgeht. Das ist geschehen, bevor Sie die Akte zum ersten Mal öffnen — geprüft gegen 138 Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit Fundstellen und fertigem Entwurf. Sie lesen, Sie geben frei.

Aktenzeichen-Kürzel ME
Rechtsgrundlage § 558 BGB · § 558a BGB · § 558b BGB · § 558d BGB
Status produktiv
Die Akte beim ersten Öffnen

Der Brief, um den es geht — schon durchgerechnet.

Ein Mieterhöhungsverlangen ist kurz. Genau deshalb steht in fast jedem Satz eine Voraussetzung, die stimmen muss.

Mieterhöhungsverlangen vom 03.01.2026 · § 558 BGBgeprüft bei Eingang · ME-2026-0077

Sehr geehrter Herr Yilmaz, hiermit verlangen wir Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete von derzeit 940,00 EUR auf 1.128,00 EUR ab dem 01.04.2026.

Zur Begründung verweisen wir auf den Berliner Mietspiegel 2025. Die Wohnung ist einzuordnen in das Baualter ab 1984, Wohnlage mittel, mit Bad und Sammelheizung.

Die Wohnung wurde 2023 umfassend saniert; die dadurch eingetretene Wohnwertverbesserung ist in der Einordnung berücksichtigt.

Wir bitten um Ihre Zustimmung bis zum 28.02.2026. Sollten Sie nicht zustimmen, behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung vor.

Kappungsgrenze überschritten
Das sind exakt 20,0 Prozent. Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze von 15 Prozent nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB. Gerechnet ab der Miete vor drei Jahren — ebenfalls 940,00 EUR, seit 2023 unverändert — sind höchstens 1.081,00 EUR zulässig. Die Teilzustimmung ist entworfen.
Baualtersklasse passt nicht zum Vertrag
Der Mietvertrag nennt Baujahr 1969. Die Einordnung in die Klasse ab 1984 verschiebt die gesamte Spanne nach oben und trägt damit einen Teil der verlangten Erhöhung. Nach der zutreffenden Klasse liegt der Mittelwert deutlich darunter — die Neuberechnung liegt bei.
Modernisierungsanteil nicht getrennt ausgewiesen
Ob hier eine Umlage nach § 559 BGB in das Vergleichsmieten-Verlangen eingerechnet wurde, ist aus dem Schreiben nicht erkennbar. Beides in einem Brief zu vermischen macht das Verlangen angreifbar; die Modernisierungserhöhung ist eine eigene Erklärung mit eigener Begründungspflicht. Rückfrage ist gestellt.
Frist zu kurz angesetzt
Die Überlegungsfrist läuft bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang, hier also bis zum 31.03.2026 — nicht bis zum 28.02. Eine kürzere Fristsetzung im Schreiben ändert daran nichts. Der richtige Termin steht im Kalender, und der Mandant sieht ihn in seiner Ansicht.
Teilzustimmung über 1.081,00 € entworfen · Frist 31.03.2026 · 1 Rückfrage zur Modernisierung offenPrüfen und freigeben →
Was Mila prüft

Sechs Punkte, bevor über die Höhe gesprochen wird.

Die meisten Verlangen scheitern nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern an Form und Begründung. Das ist prüfbar, ohne ein Sachverständigengutachten zu bemühen.

01
Textform und Erklärender§ 558a Abs. 1 BGB
Geprüft wird, ob das Verlangen vom Vermieter oder einem wirksam Bevollmächtigten stammt und alle Mieter anspricht. Der typische Fehler ist ein fehlender Mieter im Adressfeld nach Auszug eines Partners, obwohl der Vertrag nie geändert wurde. Ein unwirksames Verlangen setzt keine Frist in Gang — der Vermieter muss neu ansetzen, und die Wartefrist läuft weiter.
02
Begründungsmittel§ 558a Abs. 2 BGB
Geprüft wird, ob das gewählte Mittel zulässig und richtig angewandt ist: Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Datenbank. Der typische Irrtum liegt in der Erwartung: Vergleichswohnungen dienen nicht dem Nachweis der ortsüblichen Miete, sondern sollen den Mieter in die Lage versetzen, das Verlangen ansatzweise nachzuvollziehen. Formelle Mängel machen die Zustimmungsklage nicht unzulässig, sondern unbegründet.
03
Ortsübliche Vergleichsmiete§ 558 Abs. 2 BGB
Geprüft wird die Einordnung nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung gegen den Mietspiegel selbst. Der typische Fehler ist eine Baualtersklasse, die nicht zum Vertrag passt — sie verschiebt die ganze Spanne. Enthält der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, darf das Gericht sie als Schätzungsgrundlage nach § 287 Abs. 2 ZPO zugrunde legen.
04
Kappungsgrenze§ 558 Abs. 3 BGB
Geprüft wird die Erhöhung gegen die Miete vor drei Jahren, nicht gegen die aktuelle. Höchstens zwanzig Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt fünfzehn. Der typische Fehler ist die Berechnung ab der letzten Erhöhung statt ab dem Dreijahresstichtag; er fällt nur auf, wenn jemand die Zahlungshistorie danebenlegt.
05
Warte- und Sperrfrist§ 558 Abs. 1 BGB
Geprüft wird beides aus der Zahlungshistorie: fünfzehn Monate seit Wirksamwerden der letzten Erhöhung und zwölf Monate unveränderte Miete bei Zugang. Der typische Fehler ist ein Verlangen, das wenige Wochen zu früh kommt — es ist unwirksam und muss vollständig wiederholt werden.
06
Modernisierungsanteil§ 559 BGB · § 559b BGB
Geprüft wird, ob eine Umlage nach § 559 BGB in das Vergleichsmieten-Verlangen eingerechnet wurde. Der typische Fehler ist die Vermischung: eine Modernisierungsumlage ist eine eigene Erklärung mit eigener Begründungspflicht, insbesondere zur Anrechnung von Drittmitteln. Beides in einem Brief macht das Verlangen angreifbar.
Fristen

Die Zustimmungsfrist läuft nur bei wirksamem Verlangen.

Das ist der entscheidende Punkt: Ist das Verlangen formunwirksam, beginnt gar keine Frist — und der Vermieter muss von vorn anfangen.

Zugang
Verlangen geht zu
Nur ein formell wirksames Verlangen setzt die Frist überhaupt in Gang.
+ 2 Monate
Ende der Überlegungsfrist
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang. Schweigen ist keine Zustimmung.
+ 3 Monate
Klagefrist des Vermieters
Danach hat er drei Monate, um auf Zustimmung zu klagen. Verstreicht sie, ist das Verlangen erledigt.
+ 15 Monate
Nächste Erhöhung frühestens
Sperrfrist nach § 558 Abs. 1 BGB, gerechnet ab Wirksamwerden der letzten Erhöhung.
Die Rechnung

Dreißig Euro im Monat sind über fünfzehn Jahre fünftausend.

Das Ergebnis ändert sich nicht — die Rechnerei ist nur schon gemacht, wenn Sie den Brief aufschlagen. Die juristische Verantwortung bleibt, wo sie hingehört.

Ohne Mila
Ein halber Tag
Form prüfen, die Mietspiegel-Einordnung Merkmal für Merkmal nachvollziehen, die Kappungsgrenze gegen die Zahlungshistorie von vor drei Jahren rechnen, Warte- und Sperrfrist bestimmen, Antwort formulieren.
Mit Mila
Schon erledigt
Kappungsgrenze gerechnet, Einordnung geprüft, Teilzustimmung entworfen. Bleiben fünf Minuten: Einordnung bestätigen, freigeben.

Ein Verlangen, das niemand prüft, wirkt in voller Höhe. Die Prüfung ist keine Viertelstunde mehr wert — sie hat schon stattgefunden.

Rechtsprechung

Sechs Entscheidungen zur Form — bevor über die Höhe gestritten wird.

Die meisten Verlangen fallen nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern an dem, was der Brief nicht enthält.

BGH VIII ZR 355/18 · 29.04.2020
Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Erhöhungsverlangens nach § 558a BGB ist keine Frage der Zulässigkeit der Zustimmungsklage, sondern ihrer Begründetheit."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 340/18 · 16.10.2019
Das Erhöhungsverlangen muss in formeller Hinsicht Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung herleitet — in dem Umfang, wie der Mieter sie benötigt, um das Verlangen ansatzweise überprüfen zu können."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 236/18 · 18.12.2019
Die Angabe von Vergleichswohnungen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll den Mieter in die Lage versetzen, das Erhöhungsverlangen ansatzweise nachzuvollziehen."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 24/21 · 14.06.2022
Enthält der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, darf der Tatrichter sie und ihre Bewertungskriterien als Schätzungsgrundlage nach § 287 Abs. 2 ZPO zugrunde legen."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 219/20 · 06.04.2022
Der Vermieter darf sein formell ordnungsgemäßes Erhöhungsverlangen nachträglich ermäßigen, ohne dass es einer erneuten Erklärung und Begründung nach § 558a BGB bedarf."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZB 69/24 · 15.07.2025
Ein rechtliches Interesse an einem selbständigen Beweisverfahren über die ortsübliche Vergleichsmiete oder über Wohnwertmerkmale besteht grundsätzlich nicht."
✓ im Corpus, im Volltext
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Zwei Flächen, ein Fall

Der Mandant muss antworten — nicht Sie.

Die Zustimmung ist seine Erklärung. Er sieht die Frist und was sie bedeutet; die Einschätzung sieht er erst, wenn Sie sie freigegeben haben.

Was Sie sehen
Formelle Prüfung mit Ergebnis je Punkt
Nachgerechnete Kappungsgrenze
Abweichende Mietspiegel-Einordnung
Entwurf der Teilzustimmung
Sperrfrist für die nächste Erhöhung
Was Ihr Mandant sieht
Bis wann er antworten muss
Dass Schweigen keine Zustimmung ist
Welche Unterlagen noch fehlen
Keine Zahl, solange Sie nicht freigegeben haben
Häufige Fragen

Vier Fragen, sobald der Brief auf dem Küchentisch liegt.

Kurz beantwortet — jede Antwort steht auf einer Norm oder einer Entscheidung von dieser Seite.

Muss der Mandant antworten?
Schweigen ist keine Zustimmung. Die Überlegungsfrist läuft bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang; danach hat der Vermieter drei Monate, um auf Zustimmung zu klagen. Eine im Schreiben kürzer gesetzte Frist ändert daran nichts.
Was passiert bei einem Formfehler?
Es läuft keine Zustimmungsfrist, und der Vermieter muss neu ansetzen — die Wartefrist läuft weiter. Vor Gericht ist der Formfehler keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Zustimmungsklage (BGH VIII ZR 355/18).
Reichen drei Vergleichswohnungen?
Als Begründungsmittel ja. Sie dienen aber nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern sollen den Mandanten in die Lage versetzen, das Verlangen ansatzweise nachzuvollziehen (BGH VIII ZR 236/18).
Wie hoch darf die Erhöhung ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gedeckelt durch die Kappungsgrenze: zwanzig Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten fünfzehn. Gerechnet wird ab der Miete vor drei Jahren, nicht ab der aktuellen.
Verwandte Fallarten

Was sonst noch die Miete bewegt.

Die Erhöhung nach § 558 ist nur einer von drei Wegen — und der Vertrag entscheidet, welcher offensteht.

Alle siebzehn Fallarten laufen auf derselben Akte, demselben Corpus und derselben Freigabe durch Sie. Übersicht aller Fallarten

138
Entscheidungen zu den Normen, auf denen diese Fallart steht
104
davon vom Bundesgerichtshof
34 von Regionalgerichten
16.10.25
Datum der jüngsten Entscheidung
im Corpus zu diesen Normen
0
erfundene Aktenzeichen
Mila zitiert nur aus dem Corpus

Ein generisches Sprachmodell erfindet Aktenzeichen, die plausibel klingen und nicht existieren. Mila kann das nicht: Was nicht im geprüften Corpus steht, wird nicht zitiert — die Prüfung läuft vor dem Rendern, nicht danach. Corpus ansehen

Zustimmen ist eine Entscheidung, keine Formalie.

Wer prüft, zahlt im Zweifel dreißig Euro weniger im Monat — fünfzehn Jahre lang. Sechzehn weitere Fallarten laufen auf derselben Akte.