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Fallarten · Modernisierung

Zwei Fragen, die regelmäßig vermischt werden.Dulden müssen und zahlen müssen sind zwei Prüfungen. Beide sind gelaufen, bevor Sie den Brief lesen.

Der Vermieter kündigt Maßnahmen an und nennt im selben Brief die künftige Miete. Beides steht nebeneinander — rechtlich hat es nichts miteinander zu tun. Wer die Duldung hinnimmt, hat die Umlage nicht akzeptiert. Und der Härteeinwand ist fristgebunden: er läuft still ab, wenn niemand die Ankündigung am Eingangstag liest. Das ist geschehen, bevor Sie die Akte zum ersten Mal öffnen — geprüft gegen 109 Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit Fundstellen und fertigem Entwurf. Sie lesen, Sie geben frei.

Aktenzeichen-Kürzel MV
Rechtsgrundlage § 555b BGB · § 555c BGB · § 555d BGB · § 559 BGB
Status produktiv
Der Unterschied, an dem Fälle kippen

Duldung und Umlage laufen getrennt.

Die Ankündigung verpflichtet zur Duldung, nicht zur Zahlung. Die Erhöhung kommt später, als eigene Erklärung, mit eigenen Voraussetzungen.

Duldung
§ 555b · § 555c · § 555d BGB
01Ist die Maßnahme überhaupt Modernisierung — oder Instandsetzung
02Wurde formgerecht angekündigt: Art, Umfang, Beginn, Dauer, Mieterhöhung
03Drei Monate Ankündigungsfrist eingehalten
04Härtefall nach § 555d Abs. 2 BGB — baulich, persönlich, wirtschaftlich
Umlage
§ 559 BGB · § 559b BGB
01Nur Modernisierungskosten, kein Instandsetzungsanteil
02Höchstens 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr
03Kappung: höchstens 3 € je m² in sechs Jahren
04Wirtschaftliche Härte kann die Erhöhung ausschließen, die Duldung nicht
Die Akte beim ersten Öffnen

Die Ankündigung — und was in ihr fehlt.

Bei der Modernisierung entscheidet nicht, was im Brief steht, sondern was nicht darin steht. Fehlt eine Pflichtangabe, läuft keine Frist.

Modernisierungsankündigung vom 20.01.2026 · § 555c BGBgeprüft bei Eingang · MV-2026-0058

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, wir beabsichtigen, im Objekt Grunewaldstraße 41 die Fenster in allen Wohnungen gegen Dreifachverglasung auszutauschen sowie die oberste Geschossdecke zu dämmen. Beginn der Arbeiten ist der 04.05.2026.

Die Maßnahmen dienen der nachhaltigen Einsparung von Endenergie. Nach unserer Berechnung ist mit einer Reduzierung des Heizwärmebedarfs um etwa 23 Prozent zu rechnen.

Die Fenster stammen aus dem Baujahr 1988 und weisen bereits erhebliche Undichtigkeiten auf. Nach Abschluss der Arbeiten erhöht sich Ihre monatliche Nettokaltmiete voraussichtlich um 214,00 EUR.

Wir bitten Sie, den Zutritt zu Ihrer Wohnung an den Arbeitstagen zwischen 8 und 17 Uhr zu ermöglichen. Die vorgenannte Erhöhung wird mit Abschluss der Arbeiten wirksam; ein gesondertes Zustimmungserfordernis besteht insoweit nicht.

Angabe zur voraussichtlichen Dauer fehlt
Nach § 555c Abs. 1 BGB gehören Art, voraussichtlicher Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in die Ankündigung. Die Dauer fehlt vollständig. Damit ist die Ankündigung nicht ordnungsgemäß, sie begründet keine Duldungspflicht, und die Dreimonatsfrist hat nicht zu laufen begonnen.
Prognose ist der richtige Maßstab — sie ist nur nicht belegt
Maßgeblich ist die Erwartung zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung, nicht der spätere tatsächliche Verbrauch; anerkannte Pauschalwerte dürfen zugrunde gelegt werden (BGH VIII ZR 283/23). Auf welcher Grundlage die 23 Prozent stehen, sagt der Brief nicht. Angefordert — mit Verbrauchsdaten nach der Maßnahme lässt sich hier nicht argumentieren.
Instandsetzungsanteil zugestanden, aber nicht abgezogen
Der Brief räumt selbst ein, dass die Fenster nach 38 Jahren erneuerungsbedürftig waren. Was ohnehin fällig war, ist Erhaltungsaufwand und nicht umlagefähig — der Anteil ist herauszurechnen. Die Quote ist zu schätzen und damit Ihre Entscheidung. Ob Fördermittel angerechnet wurden, sagt der Brief ebenfalls nicht.
Wirtschaftliche Härte — Frist endet am 28.02.2026
214 EUR monatlich bei einem Haushaltseinkommen von 1.680 EUR. Der Einwand nach § 555d Abs. 2, 3 BGB muss bis zum Ablauf des Monats nach Zugang erklärt sein. Er ist entworfen. Zu beachten: die wirtschaftliche Härte kann später noch der Erhöhung entgegengehalten werden — der Duldung nicht mehr, wenn die Frist verstrichen ist.
Härteeinwand entworfen · Frist 28.02.2026 · Kostenaufstellung und Fördermittelnachweis angefordertPrüfen und freigeben →
Fristen

Drei Monate, und sie beginnen mit dem Zugang.

Die Ankündigungsfrist schützt die Vorbereitung — sie läuft nur, wenn die Ankündigung vollständig ist.

Zugang
Ankündigung geht zu
Nur eine vollständige Ankündigung setzt die Frist in Gang. Fehlt eine Pflichtangabe, beginnt sie nicht.
Ende Folgemonat
Härteeinwand
Der Einwand nach § 555d Abs. 3 BGB muss bis zum Ablauf des Monats nach Zugang erklärt werden.
+ 3 Monate
Frühester Beginn
Vor Ablauf der Frist muss niemand dulden.
nach Abschluss
Erhöhungserklärung
Erst nach Abschluss der Maßnahme, in Textform, mit Kostenaufstellung nach § 559b BGB.
Was Mila prüft

Fünf Punkte, bevor geduldet wird.

Die häufigste Schwachstelle ist die Ankündigung selbst: unvollständig, zu unbestimmt, oder sie beschreibt eine Instandsetzung als Modernisierung.

01
Modernisierung oder Instandsetzung§ 555b BGB
Geprüft wird, ob die Maßnahme überhaupt eine Modernisierung ist. Der Begriff der baulichen Veränderung ist weit auszulegen — der erstmalige Einbau eines Brennwertkessels nebst hydraulischem Abgleich fällt darunter. Der typische Fehler liegt auf der anderen Seite: der bloße Austausch vorhandener Geräte gegen gleichwertige ist keine Modernisierung, wenn damit keine technische Verbesserung verbunden ist. Was ohnehin fällig war, trägt der Vermieter.
02
Vollständigkeit der Ankündigung§ 555c Abs. 1 BGB
Geprüft werden Art, voraussichtlicher Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung. Der typische Fehler ist die fehlende Dauer — sie wird am häufigsten vergessen, weil sie sich schlecht schätzen lässt. Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Ankündigung nicht ordnungsgemäß, begründet keine Duldungspflicht, und die Dreimonatsfrist beginnt gar nicht zu laufen.
03
Härteeinwand§ 555d Abs. 2, 3 BGB
Geprüft werden bauliche, persönliche und wirtschaftliche Härte — und die Frist. Der Einwand muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Der typische Fehler ist, ihn liegen zu lassen, während man die Umlage prüft: die wirtschaftliche Härte kann später noch der Erhöhung entgegengehalten werden, der Duldung aber nicht mehr.
04
Energetische Einsparung§ 555b Nr. 1 BGB · § 559 Abs. 1 BGB
Geprüft wird, ob eine messbare und dauerhafte Endenergieeinsparung zu erwarten war. Maßgeblich ist die Prognose zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung, nicht der spätere tatsächliche Verbrauch; für die Prognose dürfen anerkannte Pauschalwerte zugrunde gelegt werden. Der typische Fehler in der Verteidigung ist, mit Verbrauchsdaten nach der Maßnahme zu argumentieren — sie sind nicht der Maßstab.
05
Umlagefähige Kosten und Drittmittel§ 559 Abs. 1, 2 BGB · § 559a BGB
Geprüft werden Kostenaufstellung, Instandsetzungsanteil und angerechnete Fördermittel. Höchstens acht Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr, und Drittmittel sind abzuziehen. Der typische Fehler ist eine Erhöhungserklärung, die zu § 559a BGB schweigt: fehlt die Erläuterung zur Anrechnung, obwohl Fördermittel im Raum stehen, trägt die Erklärung nicht.
06
Kappung§ 559 Abs. 3a BGB
Geprüft wird die absolute Grenze zusätzlich zur Prozentgrenze: höchstens drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren, bei Mieten unter sieben Euro je Quadratmeter nur zwei. Der typische Fehler ist, sie zu übersehen, weil die Achtprozentrechnung aufgeht. Mila rechnet die Grenze aus der Wohnfläche — und die stammt aus dem Mietvertrag, nicht aus der Ankündigung.
Die Rechnung

Der Härteeinwand läuft still ab. Das ist die eigentliche Gefahr.

Das Ergebnis ändert sich nicht — die Ankündigung ist nur schon auf Vollständigkeit geprüft und die Frist erfasst, wenn Sie sie aufschlagen. Die juristische Verantwortung bleibt, wo sie hingehört.

Ohne Mila
Ein halber Tag
Die Ankündigung Pflichtangabe für Pflichtangabe durchgehen, Instandsetzung von Modernisierung abgrenzen, die Kappung aus der Wohnfläche rechnen, Härtegründe sammeln, Einwand schreiben — innerhalb eines Monats, von dem meist schon die Hälfte weg ist.
Mit Mila
Schon erledigt
Die fehlende Pflichtangabe ist markiert, die Frist steht im Kalender, der Härteeinwand liegt im Entwurf. Bleiben sechs Minuten: Schätzanteil setzen, freigeben.

Wer die Ankündigung am Eingangstag prüft, verliert den Einwand nicht. Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Reihenfolge.

Rechtsprechung

Sechs Entscheidungen zwischen Duldung und Umlage.

Vier davon sind aus der Serie des VIII. Zivilsenats zur energetischen Modernisierung — sie ziehen die Linie zwischen Prognose und Nachweis.

BGH VIII ZR 174/25 · 18.11.2025
Eine Modernisierungsankündigung, die nicht ordnungsgemäß nach § 555c Abs. 1 BGB erfolgt — insbesondere ohne ausreichende Information —, begründet keine Duldungspflicht."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 283/23 · 26.03.2025
Eine Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung eine allein durch die bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 281/23 · 26.03.2025
Der Begriff der baulichen Veränderung ist weit auszulegen; der erstmalige Einbau eines Gas-Brennwertkessels nebst hydraulischem Abgleich ist eine bauliche Veränderung im Sinne des § 555b Nr. 1 BGB."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 213/21 · 24.05.2023
Werden vorhandene Geräte lediglich durch gleichwertige ersetzt, ohne dass damit eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist, liegt grundsätzlich keine Modernisierung vor."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 416/21 · 19.07.2023
Fehlt in der Mieterhöhungserklärung eine ausreichende Erläuterung im Hinblick auf die Anrechnung von Drittmitteln nach § 559a BGB, trägt die Erklärung nicht."
✓ im Corpus, im Volltext
BGH VIII ZR 29/22 · 25.01.2023
An die Mieterhöhungserklärung sind in formeller Hinsicht keine überhöhten Anforderungen zu stellen; es genügt, wenn der Mieter Grund und Umfang der Erhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann."
✓ im Corpus, im Volltext
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Die Abgrenzung ist die Streitfrage — und sie ist eine Wertung.

Was am Wortlaut der Ankündigung hängt, prüft Mila. Was geschätzt oder abgewogen wird, bleibt bei Ihnen.

Wie hoch der Instandsetzungsanteil ausfällt, wird geschätzt. Mila liefert Alter, Zustand und die Selbsteinlassung aus dem Schreiben — nicht die Quote.
Ob eine Härte unzumutbar ist, wägt das Gericht gegen die Belange des Vermieters ab. Mila sammelt, was dafür vorgetragen und belegt werden kann.
Ob die Einsparprognose trägt, ist am Ende eine Sachverständigenfrage. Mila prüft, ob überhaupt eine Prognose mitgeteilt und worauf sie gestützt wurde.
Ob sich der Widerspruch gegen die Duldung lohnt, ist Strategie — die Umlage lässt sich auch später noch angreifen, der Härteeinwand nicht.
Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst fragen.

Die drei Fragen, die in fast jedem Erstgespräch dieser Fallart kommen — und ihre kurze Antwort.

Muss ich die Modernisierung dulden?
Nur bei vollständiger Ankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB — Art, Umfang, Beginn, Dauer und zu erwartende Mieterhöhung. Fehlt eine Angabe, beginnt die Drei-Monats-Frist nicht.
Wie viel darf umgelegt werden?
Höchstens 8 % der Kosten jährlich, gekappt auf 3 € je m² in sechs Jahren (2 € bei Mieten unter 7 €/m²). Instandsetzungsanteile sind abzuziehen.
Kann ich die Erhöhung abwehren und trotzdem dulden müssen?
Ja. Duldung und Umlage sind zwei getrennte Prüfungen — die wirtschaftliche Härte kann die Erhöhung ausschließen, die Duldung nicht.
Verwandte Fallarten

Was aus der Maßnahme folgt.

Modernisierung erzeugt drei Folgefragen: die Umlage, den Mangel während der Bauzeit und die Abgrenzung zur regulären Erhöhung.

Alle siebzehn Fallarten laufen auf derselben Akte, demselben Corpus und derselben Freigabe durch Sie. Übersicht aller Fallarten

109
Entscheidungen zu den Normen, auf denen diese Fallart steht
81
davon vom Bundesgerichtshof
28 von Regionalgerichten
03.12.25
Datum der jüngsten Entscheidung
im Corpus zu diesen Normen
0
erfundene Aktenzeichen
Mila zitiert nur aus dem Corpus

Ein generisches Sprachmodell erfindet Aktenzeichen, die plausibel klingen und nicht existieren. Mila kann das nicht: Was nicht im geprüften Corpus steht, wird nicht zitiert — die Prüfung läuft vor dem Rendern, nicht danach. Corpus ansehen

Wer duldet, hat noch nicht gezahlt.

Die beiden Prüfungen zu trennen ist der ganze Unterschied zwischen einer verlorenen und einer halbierten Erhöhung. Sechzehn weitere Fallarten laufen auf derselben Akte.